Die Kanzlei Bianucci in Mailand bietet qualifizierte Unterstützung und Beratung zu allen rechtlichen und vermögensrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Eheschließung. Dank unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ehepaaren, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen, sowohl in der Anfangsphase der Ehe als auch in schwierigen Zeiten.
Die Ehe ist nicht nur eine emotionale Bindung, sondern auch ein rechtlicher Vertrag, der wichtige Konsequenzen in Bezug auf persönliche und vermögensrechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. Das Verständnis der geltenden Gesetze ist entscheidend, um die eigenen Interessen und die der Familie zu schützen.
Die Ehe beinhaltet gegenseitige Rechte und Pflichten zwischen den Ehepartnern, zu denen das Zusammenleben, die moralische und materielle Unterstützung sowie der wirtschaftliche Beitrag entsprechend den eigenen Möglichkeiten gehören.
Die Kanzlei unterstützt die Mandanten in allen Aspekten und Problemen des Ehelebens, von der Erstellung von Eheverträgen bis hin zur Verwaltung von Vermögensverhältnissen, und bietet gezielte Lösungen zum Schutz des individuellen und familiären Vermögens.
Eine der wichtigsten Entscheidungen, die bei der Eheschließung getroffen werden muss, betrifft das Vermögensregime. In Italien sieht das Gesetz zwei Hauptoptionen vor:
Die Wahl des Vermögensregimes kann zum Zeitpunkt der Eheschließung oder später durch eine notarielle Urkunde getroffen werden.
In unserem Rechtssystem ist es möglich, vermögensrechtliche Vereinbarungen zu treffen, die im Voraus wirtschaftliche Aspekte im Falle von Trennung oder Scheidung regeln. Diese Vereinbarungen sind besonders nützlich, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden und eine reibungslose Verwaltung des Vermögens zu gewährleisten.
Die Kanzlei Bianucci unterstützt ihre Mandanten bei der Erstellung und Überprüfung solcher Vereinbarungen und bietet spezifische Beratung, um die persönlichen und familiären Interessen bestmöglich zu schützen.
Die Gemeinschaft des Eigentums bedeutet, dass die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte im Besitz beider Ehepartner sind. Bei der Trennung des Eigentums behält hingegen jeder Ehepartner das ausschließliche Eigentum an den erworbenen Vermögenswerten.
Ja, die Ehepartner können das Vermögensregime während der Ehe durch eine notarielle Urkunde ändern, sofern beide einverstanden sind.
In Italien sind Eheverträge nicht automatisch bindend, können aber als Leitfaden für den Richter, insbesondere in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, herangezogen werden.
Nein, wenn die Ehepartner keine spezifische Wahl treffen, gilt automatisch das gesetzlich vorgesehene Regime der Gemeinschaft des Eigentums.
Ja, wir bieten maßgeschneiderte Beratung, um den Ehepartnern zu helfen, das für ihre Bedürfnisse und spezifischen Situationen am besten geeignete Vermögensregime auszuwählen.