Erbverträge sind Vereinbarungen, die die zukünftige Nachfolge einer Person betreffen und vor ihrem Tod abgeschlossen werden. Im italienischen Recht sind solche Verträge jedoch im Allgemeinen verboten. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir spezialisierte Beratung an, um die Rechtmäßigkeit und mögliche Alternativen im Erbrecht zu bewerten.
Das Verbot von Erbverträgen dient dazu, die Testierfreiheit der Person zu wahren und die Fairness in den Erbregelungen zu gewährleisten. Es gibt jedoch Ausnahmen und alternative Instrumente, die verwendet werden können, um die Vermögensübertragung rechtmäßig und gesetzeskonform zu planen.
Erbverträge sind gesetzlich verboten, aber es gibt alternative Instrumente, um die Zukunft der eigenen Vermögensregelungen zu planen.
Das italienische Recht unterscheidet drei Hauptarten von Erbverträgen, die alle im Allgemeinen ungültig sind:
Obwohl Erbverträge verboten sind, gibt es besondere Situationen, in denen ähnliche Vereinbarungen zulässig sind, darunter:
Erbverträge, die unter Verstoß gegen das Gesetz abgeschlossen werden, sind null und ohne Wirkung. Die Folgen können Folgendes umfassen:
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Nachlassplanung und der Verwaltung von Streitigkeiten in Bezug auf Erbverträge und gewährleistet:
Dank unserer Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden kompetent und unter Beachtung der Vorschriften bei der Nachlassverwaltung und gewährleisten effektive und gesetzeskonforme Lösungen.
Nein, Familienverträge sind eine Ausnahme vom Verbot der Erbverträge und ermöglichen die Planung der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen unter Wahrung der Vorschriften über die Pflichtanteile.
Instrumente wie Geschenke, Lebensversicherungen und Familienverträge ermöglichen eine rechtmäßige und gesetzeskonforme Vermögensplanung.
Der Vertrag ist null und hat keine Wirkung. Etwaige Streitigkeiten können nur gerichtlich geklärt werden.