Erbverträge: Gültigkeit und Grenzen im italienischen Recht

Erbverträge sind Vereinbarungen, die die zukünftige Nachfolge einer Person betreffen und vor ihrem Tod abgeschlossen werden. Im italienischen Recht sind solche Verträge jedoch im Allgemeinen verboten. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir spezialisierte Beratung an, um die Rechtmäßigkeit und mögliche Alternativen im Erbrecht zu bewerten.

Das Verbot von Erbverträgen dient dazu, die Testierfreiheit der Person zu wahren und die Fairness in den Erbregelungen zu gewährleisten. Es gibt jedoch Ausnahmen und alternative Instrumente, die verwendet werden können, um die Vermögensübertragung rechtmäßig und gesetzeskonform zu planen.

Erbverträge sind gesetzlich verboten, aber es gibt alternative Instrumente, um die Zukunft der eigenen Vermögensregelungen zu planen.

Arten von Erbverträgen

Das italienische Recht unterscheidet drei Hauptarten von Erbverträgen, die alle im Allgemeinen ungültig sind:

  • Erbverträge, die Erben einsetzen: Vereinbarungen, bei denen eine Person zu Lebzeiten einen Erben oder Vermächtnisnehmer für die Zeit nach ihrem Tod benennt;
  • Erbverträge, die über Vermögensrechte verfügen: Vereinbarungen, bei denen eine Person zu Lebzeiten über Rechte an Vermögenswerten verfügt, die Teil ihres Erbes sein werden;
  • Erbverträge, die auf Verzicht abzielen: Vereinbarungen, bei denen ein Erbe im Voraus auf seine Erbrechte verzichtet.

Ausnahmen vom Verbot der Erbverträge

Obwohl Erbverträge verboten sind, gibt es besondere Situationen, in denen ähnliche Vereinbarungen zulässig sind, darunter:

  • Familienverträge: Vereinbarungen, die die vorzeitige Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen an einen oder mehrere Nachkommen ermöglichen, wobei die Pflichtanteile gewahrt bleiben;
  • Geschenke: Instrumente, die die vorzeitige Verteilung des Vermögens ermöglichen, solange sie die Pflichtanteile nicht verletzen;
  • Lebenversicherungsverträge: Können verwendet werden, um bestimmte Begünstigte im Todesfall zu benennen.

Folgen der Verletzung

Erbverträge, die unter Verstoß gegen das Gesetz abgeschlossen werden, sind null und ohne Wirkung. Die Folgen können Folgendes umfassen:

  • Ungültigkeit der Vereinbarung: Der Vertrag hat keine rechtlichen Auswirkungen und macht die darin enthaltenen Bestimmungen unwirksam;
  • Streitigkeiten zwischen den Erben: Die Nichtigkeit des Vertrages kann Konflikte zwischen den gesetzlichen Erben erzeugen;
  • Gerichtliches Eingreifen: Um Streitigkeiten zu lösen, kann es notwendig sein, ein Gericht anzurufen.

Unsere rechtliche Unterstützung

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Nachlassplanung und der Verwaltung von Streitigkeiten in Bezug auf Erbverträge und gewährleistet:

  • Beratung zur Gültigkeit von Vermögens- und Erbverträgen;
  • Unterstützung bei der Erstellung von Familienverträgen und anderen rechtmäßigen Planungsinstrumenten;
  • Rechtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten;
  • Maßgeschneiderte Lösungen zum Schutz des Familienvermögens.

Dank unserer Erfahrung unterstützen wir unsere Kunden kompetent und unter Beachtung der Vorschriften bei der Nachlassverwaltung und gewährleisten effektive und gesetzeskonforme Lösungen.

Umfassende Beratung

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Sind Familienverträge Erbverträge?

Nein, Familienverträge sind eine Ausnahme vom Verbot der Erbverträge und ermöglichen die Planung der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen unter Wahrung der Vorschriften über die Pflichtanteile.

Welche alternativen Instrumente gibt es zu Erbverträgen?

Instrumente wie Geschenke, Lebensversicherungen und Familienverträge ermöglichen eine rechtmäßige und gesetzeskonforme Vermögensplanung.

Was passiert, wenn ein Erbvertrag abgeschlossen wird?

Der Vertrag ist null und hat keine Wirkung. Etwaige Streitigkeiten können nur gerichtlich geklärt werden.