Lebensgemeinschaften sind eine immer häufiger gewählte Option für Paare, die ihr Leben miteinander teilen möchten, ohne die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft zu formalisierten. Wenn das Zusammenleben jedoch endet, ist es wichtig, diesen Moment mit Klarheit und rechtlichem Schutz anzugehen, um alle Vermögens- und persönlichen Fragen fair zu klären.
In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir umfassende Unterstützung bei der Auflösung von Lebensgemeinschaften an und garantieren unseren Mandanten den Schutz ihrer Rechte sowie die Klärung der gegenseitigen Verantwortlichkeiten, insbesondere gegenüber eventuell betroffenen Kindern.
Die Auflösung einer Lebensgemeinschaft erfordert einen sorgfältigen rechtlichen Ansatz, um eine friedliche und respektvolle Lösung der während des Zusammenlebens getroffenen Vereinbarungen zu gewährleisten.
Die Auflösung einer Lebensgemeinschaft kann verschiedene rechtliche Fragen aufwerfen, die sorgfältig behandelt werden müssen. Dazu gehören:
Das Gesetz Nr. 76/2016 (Cirinnà-Gesetz) hat wichtige Neuerungen für Lebensgemeinschaften eingeführt und festgelegt, dass die Partner spezifische Rechte haben, wie das Besuchsrecht im Krankheitsfall, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag und die Möglichkeit, Lebensgemeinschaftsverträge abzuschließen. Die Auflösung der Lebensgemeinschaft erfordert jedoch oft rechtliche Interventionen, um die nicht durch das Gesetz geregelten Fragen zu klären.
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Auflösung von Lebensgemeinschaften und kümmert sich um:
Dank unserer Erfahrung garantieren wir einen sensiblen und effektiven Ansatz im Respekt vor den Rechten aller beteiligten Parteien.
Die Partner haben im Vergleich zu Ehegatten eingeschränkte Rechte, können sich jedoch durch den Abschluss eines Lebensgemeinschaftsvertrags, der vermögensrechtliche und persönliche Aspekte regelt, absichern. Im Falle von Kindern bleiben die Pflichten zur Unterhalts- und Pflegeverantwortung bestehen.
Nein, es ist nicht obligatorisch, aber dringend empfohlen, um die vermögensrechtlichen Beziehungen klar zu regeln und Streitigkeiten im Falle der Auflösung der Lebensgemeinschaft zu vermeiden.
Die während des Zusammenlebens erworbenen Vermögenswerte gehören dem Partner, der sie erworben hat, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen getroffen. Wenn das Vermögen auf beide Partner eingetragen ist, ist es notwendig, eine Einigung zu erzielen oder vor Gericht zu gehen, um es zu teilen.
Die Kinder, die aus einer Lebensgemeinschaft hervorgegangen sind, haben die gleichen Rechte wie Kinder aus einer Ehe. Die Eltern sind verpflichtet, für deren Unterhalt, Erziehung und Pflege zu sorgen, unabhängig vom Zivilstand.
Selbstverständlich. Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Auflösung von Lebensgemeinschaften an und gehen kompetent auf alle rechtlichen Fragen ein, die mit der Vermögensaufteilung, dem Schutz der Kinder und den Lebensgemeinschaftsverträgen verbunden sind.