In den letzten Jahren hat der italienische Gesetzgeber spezifische Vorschriften eingeführt, um eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften zu erkennen und zu schützen. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir qualifizierte Unterstützung für die Verwaltung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesen Formen der Partnerschaft und garantieren den Partnern den bestmöglichen Schutz ihrer Rechte.
Eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften sind Instrumente, die es unverheirateten Paaren ermöglichen, ihre Beziehung zu formalisieren und sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Aspekte zu regeln. Es ist jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Partnerschaft und deren rechtlichen Implikationen zu verstehen.
Eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften stellen einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte unverheirateter Paare dar, erfordern jedoch ein tiefes Verständnis der Vorschriften, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.
Eingetragene Partnerschaften, geregelt durch das Gesetz Nr. 76/2016 (Gesetz Cirinnà), sind für gleichgeschlechtliche Paare reserviert und ermöglichen einen rechtlichen Schutz, der dem der Ehe ähnlich ist. Zu den wichtigsten Rechten und Pflichten eingetragener Partnerschaften gehören:
Lebensgemeinschaften hingegen betreffen sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Paare, die sich entscheiden, keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft einzugehen. Das Gesetz Cirinnà hat einige spezifische Rechte und Pflichten für Lebenspartner eingeführt, darunter:
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Beratung für alle Bedürfnisse im Zusammenhang mit Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften. Insbesondere kümmern wir uns um:
Dank unserer Erfahrung garantieren wir unseren Kunden eine maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung, die darauf abzielt, ihre Rechte zu schützen und eventuelle Streitigkeiten schnell und effektiv zu lösen.
Eingetragene Partnerschaften sind für gleichgeschlechtliche Paare reserviert und garantieren einen rechtlichen Schutz, der dem der Ehe ähnlich ist. Lebensgemeinschaften hingegen sind für Paare jeden Geschlechts offen und bieten einen eingeschränkteren Schutz, können jedoch durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden.
Nein, der Lebenspartnerschaftsvertrag ist nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen, um die vermögensrechtlichen Aspekte im Voraus zu regeln und die Rechte und Pflichten der Partner zu definieren.
Im Falle der Beendigung der Lebensgemeinschaft können die Partner die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens beantragen oder eventuelle vermögensrechtliche Fragen über den Lebenspartnerschaftsvertrag klären, sofern dieser abgeschlossen wurde. Bei Uneinigkeit ist es möglich, sich an das Gericht zu wenden.
Ja, unsere Kanzlei bietet Beratung für die Erstellung und Überprüfung von Lebenspartnerschaftsverträgen an und stellt sicher, dass diese klar, fair und konform mit den geltenden Vorschriften sind.
Eingetragene Partnerschaften garantieren sehr ähnliche Rechte wie die Ehe, wie das Recht auf Erbschaft, auf Witwenrente und auf gegenseitige Unterstützung. Es gibt jedoch einige Unterschiede, zum Beispiel in Bezug auf die Adoption.