Zusammenleben und Eingetragene Partnerschaften: Schutz der Partner

In den letzten Jahren hat der italienische Gesetzgeber spezifische Vorschriften eingeführt, um eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften zu erkennen und zu schützen. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir qualifizierte Unterstützung für die Verwaltung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesen Formen der Partnerschaft und garantieren den Partnern den bestmöglichen Schutz ihrer Rechte.

Eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften sind Instrumente, die es unverheirateten Paaren ermöglichen, ihre Beziehung zu formalisieren und sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Aspekte zu regeln. Es ist jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Partnerschaft und deren rechtlichen Implikationen zu verstehen.

Eingetragene Partnerschaften und Lebensgemeinschaften stellen einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte unverheirateter Paare dar, erfordern jedoch ein tiefes Verständnis der Vorschriften, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.

Eingetragene Partnerschaften

Eingetragene Partnerschaften, geregelt durch das Gesetz Nr. 76/2016 (Gesetz Cirinnà), sind für gleichgeschlechtliche Paare reserviert und ermöglichen einen rechtlichen Schutz, der dem der Ehe ähnlich ist. Zu den wichtigsten Rechten und Pflichten eingetragener Partnerschaften gehören:

  • Das Zusammenleben und die gegenseitige moralische und materielle Unterstützung;
  • Die Möglichkeit, das Vermögensregime (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) zu wählen;
  • Das Recht auf Erbschaft und auf Witwenrente.

Lebensgemeinschaften

Lebensgemeinschaften hingegen betreffen sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Paare, die sich entscheiden, keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft einzugehen. Das Gesetz Cirinnà hat einige spezifische Rechte und Pflichten für Lebenspartner eingeführt, darunter:

  • Die Möglichkeit, einen Lebenspartnerschaftsvertrag zu schließen, um die vermögensrechtlichen Aspekte zu regeln;
  • Das Recht auf Besuch und Unterstützung im Falle von Krankheit oder Krankenhausaufenthalt des Partners;
  • Die Möglichkeit, in den Mietvertrag einzutreten, falls der Lebenspartner verstirbt.

Wie können wir Ihnen helfen

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Beratung für alle Bedürfnisse im Zusammenhang mit Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften. Insbesondere kümmern wir uns um:

  • Abschluss und Ausarbeitung von Lebenspartnerschaftsverträgen;
  • Verwaltung von vermögensrechtlichen Fragen und Erbschaften zwischen Partnern;
  • Unterstützung im Falle der Beendigung der Lebensgemeinschaft oder der eingetragenen Partnerschaft.

Dank unserer Erfahrung garantieren wir unseren Kunden eine maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung, die darauf abzielt, ihre Rechte zu schützen und eventuelle Streitigkeiten schnell und effektiv zu lösen.

Umfassende Beratung

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Unser Team

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Was ist der Unterschied zwischen eingetragenen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften?

Eingetragene Partnerschaften sind für gleichgeschlechtliche Paare reserviert und garantieren einen rechtlichen Schutz, der dem der Ehe ähnlich ist. Lebensgemeinschaften hingegen sind für Paare jeden Geschlechts offen und bieten einen eingeschränkteren Schutz, können jedoch durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden.

Ist es obligatorisch, einen Lebenspartnerschaftsvertrag abzuschließen?

Nein, der Lebenspartnerschaftsvertrag ist nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen, um die vermögensrechtlichen Aspekte im Voraus zu regeln und die Rechte und Pflichten der Partner zu definieren.

Was passiert im Falle der Beendigung der Lebensgemeinschaft?

Im Falle der Beendigung der Lebensgemeinschaft können die Partner die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens beantragen oder eventuelle vermögensrechtliche Fragen über den Lebenspartnerschaftsvertrag klären, sofern dieser abgeschlossen wurde. Bei Uneinigkeit ist es möglich, sich an das Gericht zu wenden.

Kann die Kanzlei Bianucci bei der Erstellung von Lebenspartnerschaftsverträgen helfen?

Ja, unsere Kanzlei bietet Beratung für die Erstellung und Überprüfung von Lebenspartnerschaftsverträgen an und stellt sicher, dass diese klar, fair und konform mit den geltenden Vorschriften sind.

Garantieren eingetragene Partnerschaften die gleichen Rechte wie die Ehe?

Eingetragene Partnerschaften garantieren sehr ähnliche Rechte wie die Ehe, wie das Recht auf Erbschaft, auf Witwenrente und auf gegenseitige Unterstützung. Es gibt jedoch einige Unterschiede, zum Beispiel in Bezug auf die Adoption.