Der Pflichtteil stellt den gesetzlichen Anteil des Erbes dar, der den Pflichtteilsberechtigten, wie dem Ehepartner, den Kindern und in einigen Fällen den Vorfahren, vorbehalten ist. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir Unterstützung an, um die Einhaltung dieses grundlegenden Rechts in Erbschaften zu gewährleisten.
Im italienischen Recht ist der Pflichtteil ein unverzichtbarer Schutz zugunsten der Pflichtteilsberechtigten, der verhindert, dass testamentarische Verfügungen oder zu Lebzeiten des Verstorbenen getätigte Schenkungen ihre Rechte beeinträchtigen können. Dieser Mechanismus gewährleistet eine gerechte Verteilung des Vermögens unter Berücksichtigung des Prinzips der familiären Solidarität.
Der Pflichtteil ist die rechtliche Bastion, die die Rechte der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Erben schützt.
Die Pflichtteilsberechtigten sind die Personen, denen das Gesetz einen Anteil am Erbe zuweist. Dazu gehören:
Der Pflichtteil wird basierend auf der Zusammensetzung der Familie und der Anwesenheit von testamentarischen Verfügungen oder Schenkungen berechnet. Einige Beispiele:
Wenn testamentarische Verfügungen oder Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil verletzen, können die Pflichtteilsberechtigten rechtliche Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu schützen:
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich der Erbschaften und kümmert sich um:
Dank unserer Erfahrung unterstützen wir die Pflichtteilsberechtigten dabei, die Einhaltung ihrer Rechte zu gewährleisten und die Erbschaften professionell und kompetent zu verwalten.
Die Pflichtteilsberechtigten, wie der Ehepartner, die Kinder oder die Vorfahren, können klagen, wenn ihre Anteile durch testamentarische Verfügungen oder Schenkungen verletzt wurden.
Die Schenkungen können reduziert werden, wodurch die Begünstigten verpflichtet werden, die Geschenke oder deren Wert zurückzugeben, um den Pflichtteil wiederherzustellen.
Alle Vermögenswerte, die vererbt werden, einschließlich der zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen, werden zusammengerechnet, um die Anteile zu berechnen.