Pflichtteil: Rechte der Pflichtteilsberechtigten

Der Pflichtteil stellt den gesetzlichen Anteil des Erbes dar, der den Pflichtteilsberechtigten, wie dem Ehepartner, den Kindern und in einigen Fällen den Vorfahren, vorbehalten ist. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir Unterstützung an, um die Einhaltung dieses grundlegenden Rechts in Erbschaften zu gewährleisten.

Im italienischen Recht ist der Pflichtteil ein unverzichtbarer Schutz zugunsten der Pflichtteilsberechtigten, der verhindert, dass testamentarische Verfügungen oder zu Lebzeiten des Verstorbenen getätigte Schenkungen ihre Rechte beeinträchtigen können. Dieser Mechanismus gewährleistet eine gerechte Verteilung des Vermögens unter Berücksichtigung des Prinzips der familiären Solidarität.

Der Pflichtteil ist die rechtliche Bastion, die die Rechte der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Erben schützt.

Wer sind die Pflichtteilsberechtigten?

Die Pflichtteilsberechtigten sind die Personen, denen das Gesetz einen Anteil am Erbe zuweist. Dazu gehören:

  • Ehepartner: Hat Anspruch auf einen variablen Anteil des Erbes, abhängig von der Anwesenheit anderer Pflichtteilsberechtigter;
  • Kinder: Haben Anspruch auf einen Pflichtteil, der gleichmäßig verteilt wird, wenn es mehr als eines gibt;
  • Vorfahren: In Abwesenheit von Kindern haben die Eltern oder andere Vorfahren Anspruch auf einen Pflichtteil.

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil wird basierend auf der Zusammensetzung der Familie und der Anwesenheit von testamentarischen Verfügungen oder Schenkungen berechnet. Einige Beispiele:

  • Ehepartner und ein Kind: 1/3 des Vermögens geht als Pflichtteil an den Ehepartner, 1/3 des Vermögens geht als Pflichtteil an das Kind, und das verbleibende 1/3 steht für eventuelle testamentarische Verfügungen zur Verfügung;
  • Nur Kinder: Die Kinder teilen zwei Drittel des Vermögens gleichmäßig auf, während das verbleibende Drittel für testamentarische Verfügungen zur Verfügung steht;
  • Ehepartner ohne Kinder: Zwei Drittel des Vermögens gehen an den Ehepartner und ein Drittel steht zur Verfügung.

Verletzung des Pflichtteils

Wenn testamentarische Verfügungen oder Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil verletzen, können die Pflichtteilsberechtigten rechtliche Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu schützen:

  • Reduktionsklage: Ermöglicht es, die schädlichen Verfügungen zu reduzieren, um den Pflichtteil wiederherzustellen;
  • Rückgabe von Vermögenswerten: Wenn notwendig, kann die Rückgabe von zu Lebzeiten geschenkten Vermögenswerten beantragt werden;
  • Gerichtliche Intervention: Im Streitfall kann das Gericht angerufen werden, um die eigenen Rechte geltend zu machen.

Unsere rechtliche Unterstützung

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich der Erbschaften und kümmert sich um:

  • Analyse der Gültigkeit von testamentarischen Verfügungen und Schenkungen;
  • Unterstützung bei der Reduktionsklage und dem Schutz des Pflichtteils;
  • Rechtliche Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten;
  • Medation zur einvernehmlichen Lösung von Erbschaftsangelegenheiten.

Dank unserer Erfahrung unterstützen wir die Pflichtteilsberechtigten dabei, die Einhaltung ihrer Rechte zu gewährleisten und die Erbschaften professionell und kompetent zu verwalten.

Umfassende Beratung

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Unser Team

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Wer kann wegen Verletzung des Pflichtteils klagen?

Die Pflichtteilsberechtigten, wie der Ehepartner, die Kinder oder die Vorfahren, können klagen, wenn ihre Anteile durch testamentarische Verfügungen oder Schenkungen verletzt wurden.

Was passiert im Falle von Schenkungen zu Lebzeiten, die den Pflichtteil verletzen?

Die Schenkungen können reduziert werden, wodurch die Begünstigten verpflichtet werden, die Geschenke oder deren Wert zurückzugeben, um den Pflichtteil wiederherzustellen.

Welche Vermögenswerte fallen unter die Berechnung des Pflichtteils?

Alle Vermögenswerte, die vererbt werden, einschließlich der zu Lebzeiten erfolgten Schenkungen, werden zusammengerechnet, um die Anteile zu berechnen.