Die Trennung stellt einen heiklen Moment im Leben eines Paares dar, der einen sorgfältigen und individuellen rechtlichen Ansatz erfordert. Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung sowohl bei einvernehmlichen als auch bei gerichtlichen Trennungen und garantiert unseren Mandanten eine professionelle Begleitung, um jeden Aspekt des Verfahrens mit Ruhe und Klarheit zu bewältigen.
Das italienische Recht unterscheidet zwei Arten von Trennungen: die einvernehmliche und die gerichtliche. Beide zielen darauf ab, die Beziehungen zwischen den Ehepartnern und zu den Kindern zu regeln, unterscheiden sich jedoch in der Art und Weise, wie sie gehandhabt und abgeschlossen werden.
Die Wahl zwischen einvernehmlicher und gerichtlicher Trennung hängt von der Fähigkeit der Ehepartner ab, eine Einigung über die wesentlichen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen zu erzielen.
Die einvernehmliche Trennung erfolgt, wenn beide Ehepartner eine Einigung über alle grundlegenden Fragen erzielen, darunter:
Diese Art der Trennung ist schneller und weniger kostenintensiv, da sie die Genehmigung des Gerichts oder in einigen Fällen die Abwicklung über unterstützte Verhandlungen oder direkt bei der Gemeinde vorsieht.
Die gerichtliche Trennung wird notwendig, wenn die Ehepartner keine Einigung erzielen können. In diesem Fall wird der Richter über die strittigen Fragen entscheiden, wie:
Die gerichtliche Trennung kann länger und komplexer sein, da sie die Intervention des Gerichts erfordert und oft einen intensiveren Konflikt zwischen den Parteien mit sich bringt.
Die Kanzlei Bianucci unterstützt ihre Mandanten in allen Phasen der Trennung, sowohl einvernehmlich als auch gerichtlich, und garantiert:
Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, diese Phase mit minimalen Auswirkungen zu überwinden, indem wir effektive und rechtlich gültige Lösungen anbieten.
Die einvernehmliche Trennung basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Ehepartnern über die wichtigsten persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die gerichtliche Trennung ist hingegen notwendig, wenn keine Einigung erzielt werden kann und die Intervention des Richters erforderlich ist, um verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Eine einvernehmliche Trennung kann, wenn die Vereinbarung vollständig ist und keine Hindernisse auftreten, in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden, normalerweise zwischen 2 und 6 Monaten, abhängig davon, wie schnell das Gericht die Vereinbarung genehmigt.
Ja, die Ehepartner können auch während einer gerichtlichen Trennung eine Einigung erzielen. In diesem Fall kann das gerichtliche Verfahren unterbrochen und die Genehmigung der Vereinbarung durch den Richter fortgesetzt werden.
Die Kosten einer einvernehmlichen Trennung sind in der Regel niedriger als die einer gerichtlichen, da das Verfahren schneller ist und keinen langen Rechtsstreit vor Gericht erfordert.
Selbstverständlich. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Falle einer gerichtlichen Trennung, indem sie Sie vor Gericht vertritt und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Rechte und Interessen schützt.