Die Verwaltung der Erbrechte und der familiären Nachfolgen ist eine heikle Angelegenheit, die eine sorgfältige rechtliche und vermögensrechtliche Analyse erfordert. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir Beratung und Unterstützung, um eine korrekte Anwendung der erbrechtlichen Vorschriften und einen umfassenden Schutz der Rechte der Erben zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, die Kunden in jeder Phase des Nachlassverfahrens zu begleiten, Konflikte zwischen Familienangehörigen zu verhindern und eine gerechte Aufteilung im Einklang mit dem Willen des Verstorbenen und den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.
Die Verwaltung der Erbrechte bedeutet nicht nur den Schutz des Vermögens, sondern auch der familiären Bindungen, indem gerechte und respektvolle Lösungen gefunden werden.
Gemäß dem italienischen Recht werden die gesetzlichen Erben durch das Zivilgesetzbuch in einer bestimmten Reihenfolge der Nachfolge bestimmt. Dazu gehören:
Unsere Kanzlei unterstützt die Erben bei der Feststellung der Erbrechte und der Verwaltung des Erbes.
Das Testament ist das Hauptinstrument zur Regelung des eigenen Vermögens und zur Gewährleistung einer Vermögensverteilung, die dem Willen des Verstorbenen entspricht. Dennoch ist es auch in Anwesenheit eines Testaments notwendig, den Pflichtteil zu respektieren, der gesetzlich bestimmten Erben vorbehalten ist. Zu den von uns angebotenen Dienstleistungen gehören:
In Abwesenheit eines Testaments erfolgt die Nachfolge nach den Regeln der gesetzlichen Nachfolge, die die Verteilung des Vermögens unter den Erben basierend auf ihrem Verwandtschaftsgrad regeln. Die Kanzlei Bianucci unterstützt die Kunden in allen Phasen dieses Verfahrens und stellt die Einhaltung der Vorschriften und der Rechte der Erben sicher.
Familiäre Nachfolgen können Konflikte zwischen den Erben hervorrufen, die oft auf unterschiedliche Auslegungen der testamentarischen Bestimmungen oder auf die Aufteilung des Erbes zurückzuführen sind. Unsere Kanzlei bietet Unterstützung für:
Unsere Priorität ist es, Lösungen zu finden, die Konflikte reduzieren und die Rechte der Erben schützen.
Die gesetzlichen Erben werden durch das Zivilgesetzbuch bestimmt und umfassen den überlebenden Ehepartner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und andere Verwandte bis zum sechsten Grad, basierend auf dem Verwandtschaftsgrad.
Der Pflichtteil ist ein Teil des Erbes, der gesetzlich bestimmten Erben, wie dem Ehepartner und den Kindern, vorbehalten ist und der auch durch ein Testament nicht ausgeschlossen werden kann.
Ja, ein Testament kann bei formalen Mängeln, wenn es gegen das Gesetz verstößt oder wenn die Bestimmungen die Rechte der Pflichtteilsberechtigten verletzen, angefochten werden. Es ist notwendig, sich an das Gericht zu wenden, um die Anfechtung zu beantragen.
In Abwesenheit eines Testaments wird das Vermögen gemäß den Regeln der gesetzlichen Nachfolge aufgeteilt, die eine proportionale Verteilung unter den Erben basierend auf dem Verwandtschaftsgrad festlegen.
Ja, unsere Kanzlei bietet Unterstützung bei der Mediation zwischen den Erben, der Lösung von Rechtsstreitigkeiten und dem Schutz der Rechte der Mandanten in Erbschaftsangelegenheiten, um gerechte und gesetzeskonforme Lösungen zu garantieren.