In der Kanzlei Bianucci sind Transparenz und Flexibilität entscheidend, um eine solide Vertrauensbasis und eine klare wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten. Das Ziel ist es, den Mandanten ein detailliertes Verständnis der Kosten und der Zahlungsoptionen zu bieten, die mit der angeforderten Rechtsberatung verbunden sind, mit einem besonderen Fokus auf die Dienstleistungen im Familienrecht.
Transparenz bei den Kosten und Flexibilität bei den Zahlungen sind die Säulen unseres Kundenservices.
Der Kostenvoranschlag wird detailliert und einfach erstellt und bietet eine vorläufige Schätzung der mit dem spezifischen Fall verbundenen Kosten. Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an, um die Komplexität des Auftrags, die vorgesehenen Kosten und die operativen Modalitäten zu bewerten. Der Kostenvoranschlag wird erst nach Annahme durch den Mandanten verbindlich. Im Familienrecht wird bei jedem Kostenvoranschlag den Besonderheiten der Streitigkeiten im Zusammenhang mit Trennungen, Scheidungen und Sorgerecht Rechnung getragen.
Die Kanzlei Bianucci akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden, um den Bedürfnissen der Mandanten gerecht zu werden:
Für komplexe oder langfristige Aufträge können Ratenzahlungspläne vereinbart werden. Diese werden transparent definiert, wobei klare Beträge und Zeiträume festgelegt werden, um die wirtschaftliche Sicherheit des Mandanten zu gewährleisten. Im Familienrecht können Ratenzahlungen insbesondere bei langwierigen Fällen wie Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten besonders nützlich sein.
Die Zahlungsfristen werden direkt mit dem Mandanten vereinbart und an seine Bedürfnisse angepasst. Etwaige Änderungen der vorgesehenen Kosten werden umgehend mitgeteilt, um eine transparente und aktualisierte Verwaltung zu gewährleisten.
Nein, der Kostenvoranschlag ist ein vorläufiges, nicht verbindliches Dokument, bis er vom Mandanten akzeptiert wird.
Die Kanzlei akzeptiert Kreditkarten, Banküberweisungen, Schecks und Bargeld (innerhalb der gesetzlichen Grenzen).
Ja, für komplexe Aufträge können Ratenzahlungspläne nach Genehmigung vereinbart werden.
Änderungen der Kosten werden umgehend mitgeteilt und mit dem Mandanten vereinbart.