Die assistierte Reproduktion stellt eine grundlegende Lösung für viele Paare dar, die Kinder haben möchten, aber nicht auf natürliche Weise zeugen können. Diese Thematik umfasst jedoch zahlreiche rechtliche und juristische Aspekte, die eine sorgfältige Beratung erfordern, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften und die Rechte der beteiligten Parteien zu gewährleisten.
In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung an, um die Probleme im Zusammenhang mit der assistierten Reproduktion anzugehen und unseren Mandanten zu helfen, sich in den komplexen italienischen und internationalen Vorschriften zurechtzufinden.
Die assistierte Reproduktion ist ein komplexer Prozess, der durch präzise Normen geregelt ist, um die Rechte der Eltern, der Spender und insbesondere des ungeborenen Kindes zu schützen.
In Italien wird die medizinisch assistierte Reproduktion durch das Gesetz Nr. 40/2004 geregelt, das präzise Grenzen und Anforderungen festlegt. Zu den wichtigsten Aspekten der Gesetzgebung gehören:
Die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der assistierten Reproduktion können Folgendes umfassen:
Die Kanzlei Bianucci unterstützt Paare und Familien in jeder Phase des Prozesses der assistierten Reproduktion und bietet Unterstützung bei:
Unser Ziel ist es, eine sichere und transparente rechtliche Unterstützung zu gewährleisten, damit jede Entscheidung die Gesetze respektiert und das Wohl der beteiligten Personen schützt.
In Italien haben nur heterosexuelle Paare, die volljährig, verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft sind, in potenziell fruchtbarem Alter und mit nachgewiesenen Problemen der Sterilität oder Unfruchtbarkeit Zugang zur assistierten Reproduktion.
Nein, Leihmutterschaft ist nach italienischem Recht verboten. Paare, die diese Praxis im Ausland in Anspruch nehmen, können rechtliche Probleme beim Anerkennung der elterlichen Bindungen in Italien haben.
Ja, die Spende von Gameten (heterologe Techniken) ist in Italien seit 2014 erlaubt. Der Prozess muss jedoch die Vorschriften zur Sicherheit und genetischen Rückverfolgbarkeit einhalten.
Im Falle von Uneinigkeit über die Verwendung von kryokonservierten Embryonen muss ein Gericht einbezogen werden, um eine Lösung zu finden, die die Rechte beider Parteien und die geltenden Vorschriften respektiert.
Ja, die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung für Paare, die Behandlungen im Ausland durchführen, und unterstützt sie bei der rechtlichen Anerkennung der elterlichen Bindungen und beim Umgang mit möglichen Streitigkeiten.