Das gemeinsame Sorgerecht stellt eine der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im italienischen Familienrecht dar, geregelt durch Artikel 337-ter des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Bestimmung sieht eine gleichwertige Teilung der elterlichen Verantwortung vor und stellt sicher, dass beide Eltern aktiv an der Erziehung und dem Wachstum ihrer Kinder teilnehmen, auch nach der Trennung oder Scheidung.
Obwohl das gemeinsame Sorgerecht die allgemeine Regel ist, gibt es Fälle, in denen es möglicherweise nicht anwendbar ist. Zum Beispiel, wenn ernsthafte Konflikte zwischen den Eltern bestehen oder Situationen vorliegen, die das Wohl des Kindes gefährden könnten. In solchen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass das Sorgerecht exklusiv einem der Elternteile übertragen wird.
"Das Wohl des Kindes hat in gerichtlichen Entscheidungen über das Sorgerecht immer oberste Priorität."
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