Das Urteil des Kassationsgerichts von 2024 klärt die Grenzen der Beschaffung von WhatsApp-Nachrichten durch die Strafverfolgungsbehörden und hebt die Notwendigkeit eines Beschlusses zur Beschlagnahme hervor, um deren Gültigkeit als Beweis zu gewährleisten.
Das recente Urteil Nr. 36918 von 2024 klärt die Ausnahmen von der Unverwendbarkeit der von spät in das Register der Straftaten eingetragenen Personen abgegebenen Erklärungen und hebt die Bedeutung des Antrags auf Rückdatierung gemäß Art. 335-quater StPO hervor.