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Urteil Nr. 36918 von 2024: Unzulässigkeit nicht assistierter Erklärungen und Anträge auf Rückdatierung.

Das recente Urteil Nr. 36918 von 2024 klärt die Ausnahmen von der Unverwendbarkeit der von spät in das Register der Straftaten eingetragenen Personen abgegebenen Erklärungen und hebt die Bedeutung des Antrags auf Rückdatierung gemäß Art. 335-quater StPO hervor.