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Überlegungen zum Urteil des Kassationsgerichts, StR. Nr. 37796 von 2020: Korruption und Nebenstrafen

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 37796 vom 30. Dezember 2020 stellt einen wichtigen Moment der Reflexion über die Regelung der Nebenstrafen dar, insbesondere hinsichtlich des lebenslangen Ausschlusses von öffentlichen Ämtern. Die zentrale Frage betrifft die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Individualisierung der Strafe, die in den Artikeln 3 und 27 der italienischen Verfassung verankert sind.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht hat die von R.A. eingelegte Beschwerde geprüft, einem öffentlichen Beamten, der wegen Korruption verurteilt wurde. Das Urteil des Gerichts von Brescia, das die Maßnahme des lebenslangen Ausschlusses anwandte, wurde wegen Gesetzesverletzung angefochten. Die Verteidiger argumentierten, dass Artikel 317-bis StGB, der die automatische Anwendung dieser Strafe im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe von mehr als drei Jahren vorsieht, offensichtlich unvernünftig und im Widerspruch zu den verfassungsmäßigen Grundsätzen sei.

Die Starrheit des Sanktionssystems und seine Gleichgültigkeit gegenüber den strukturellen Merkmalen der strafrechtlichen Behandlung, die in der Verfassung skizziert sind, werden durch die lebenslange Natur der in Artikel 317-bis StGB vorgesehenen Nebenstrafe verstärkt.

Die Implikationen des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die automatische Anwendung des lebenslangen Ausschlusses es nicht ermöglicht, die Strafe an der Schwere des begangenen Verbrechens auszurichten. Tatsächlich unterscheidet die Norm nicht zwischen unterschiedlich schweren Verhaltensweisen, die unter denselben Gesetzesartikel fallen könnten. Diese Starrheit könnte unverhältnismäßig erscheinen, insbesondere in Fällen von geringerem Unwert.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Gericht auf verschiedene Urteile des Verfassungsgerichts verwiesen hat, die die Bedeutung eines flexiblen und verhältnismäßigen Sanktionssystems hervorheben. Die Nebenstrafe muss aufgrund ihrer Natur an der Schwere der Tat und der Persönlichkeit des Verurteilten angepasst werden.

  • Die Starrheit der lebenslangen Nebenstrafe ist nicht mit dem Prinzip der Resozialisierung des Täters vereinbar.
  • Die Sanktionen müssen individualisiert und dürfen nicht automatisch angewendet werden.
  • Die von dem Gericht aufgeworfene Frage der Gesetzmäßigkeit könnte zu einer Überprüfung der aktuellen Regelung führen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37796 von 2020 des Kassationsgerichts wirft entscheidende Fragen über das Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die öffentliche Integrität zu gewährleisten, und dem Respekt für die grundlegenden Rechte der Verurteilten auf. Die Frage der verfassungsmäßigen Legitimität bezüglich Artikel 317-bis StGB ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Anerkennung der Notwendigkeit einer humaneren und gerechteren Sanktionsbehandlung, die mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Individualisierung in Einklang steht, die in unserer Verfassung festgelegt sind.