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Überlegungen zum Urteil des Kassationsgerichts, Strafsache Nr. 37796 von 2020: Korruption und Nebenstrafen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Überlegungen zum Urteil Cass. pen. Nr. 37796 von 2020: Korruption und Nebenstrafen

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 37796 vom 30. Dezember 2020 stellt einen wichtigen Moment der Reflexion über die Regelung von Nebenstrafen dar, insbesondere im Hinblick auf das lebenslange Verbot öffentlicher Ämter. Die zentrale Frage betrifft die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Individualisierung der Strafe, die in den Artikeln 3 und 27 der italienischen Verfassung verankert sind.

Der Kontext des Urteils

Das Gericht prüfte die von R.A., einem Beamten, der wegen Korruption verurteilt wurde, eingelegte Berufung. Das Urteil des Gerichts von Brescia, das die lebenslange Sperre verhängte, wurde wegen Gesetzesverletzung angefochten. Die Verteidiger argumentierten, dass Art. 317-bis des Strafgesetzbuches, der die automatische Anwendung dieser Strafe bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren vorsieht, offensichtlich unvernünftig und im Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen stehe.

Die Starrheit des Sanktionsapparats und seine Gleichgültigkeit gegenüber den strukturellen Merkmalen der in der Verfassung dargelegten strafrechtlichen Behandlung werden durch die lebenslange Natur der in Art. 317-bis StGB vorgesehenen Nebenstrafe verstärkt.

Die Auswirkungen des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die automatische Anwendung der lebenslangen Sperre es nicht ermöglicht, die Sanktion an die Schwere der begangenen Straftat anzupassen. Tatsächlich unterscheidet die Norm nicht zwischen Handlungen unterschiedlicher Schwere, die unter denselben Gesetzesartikel fallen könnten. Diese Starrheit könnte unverhältnismäßig sein, insbesondere in Fällen mit geringerem Unwert.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Gericht verschiedene Urteile des Verfassungsgerichtshofs angeführt hat, die die Bedeutung eines flexiblen und verhältnismäßigen Sanktionssystems hervorheben. Die Nebenstrafe muss ihrer Natur nach auf die Schwere der Tat und die Persönlichkeit des Verurteilten zugeschnitten sein.

  • Die Starrheit der lebenslangen Nebenstrafe ist mit dem Grundsatz der Resozialisierung des Täters unvereinbar.
  • Sanktionen müssen personalisiert und nicht automatisch angewendet werden.
  • Die vom Gericht aufgeworfene Frage der Legitimität könnte zu einer Überprüfung der aktuellen Regelung führen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 37796 von 2020 des Kassationsgerichtshofs wirft entscheidende Fragen über das Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, die Integrität der Öffentlichkeit zu gewährleisten, und der Achtung der Grundrechte der Verurteilten auf. Die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität bezüglich Art. 317-bis StGB ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Notwendigkeit einer menschlicheren und gerechteren strafrechtlichen Behandlung, die mit den in unserer Verfassung vorgesehenen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Individualisierung im Einklang steht.

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