Die Entscheidung des Kassationsgerichts von 2023 klärt die Kriterien für die 'gewöhnliche Wohnsitz' und die Bedeutung der Anhörung von Minderjährigen in Fällen internationaler Entführung, wobei der Schwerpunkt auf dem Konzept des 'übergeordneten Interesses des Kindes' liegt.
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