In der Welt des Strafrechts ist eine der am meisten diskutierten und komplexen Fragen die Natur der strafrechtlichen Verantwortung: Ist man vor Gericht für die begangenen Taten oder für das eigene Wesen verantwortlich? Dieses Dilemma ist nicht nur philosophisch, sondern hat konkrete Auswirkungen auf das italienische Justizsystem.
In Italien ist die strafrechtliche Verantwortung eng mit den vom Individuum begangenen Taten verbunden. Gemäß dem Grundsatz der Persönlichkeit der Strafe, der im Artikel 27 der Verfassung verankert ist, kann niemand für eine Tat bestraft werden, die er nicht begangen hat. Daher basiert die strafrechtliche Verantwortung hauptsächlich auf konkreten Handlungen und nicht auf persönlichen Eigenschaften, es sei denn, diese beeinflussen die Fähigkeit, die Wahrheit zu erkennen und zu wollen, zum Zeitpunkt der Tat.
Der Richter hat die Aufgabe, die Beweise zu bewerten und zu bestimmen, ob der Angeklagte die strafbare Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat. Es ist entscheidend, zwischen wer du bist und was du getan hast zu unterscheiden: Der Richter konzentriert sich auf die Handlung und die Umstände, die sie begleitet haben. Das bedeutet nicht, dass persönliche Merkmale völlig irrelevant sind; in einigen Fällen, wie bei Diskriminierungsdelikten, kann die Identität des Täters relevant sein, um das Motiv zu bestimmen.
„Vor dem Richter spricht die Handlung, nicht das Wesen des Individuums.“
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