Bei der Kanzlei Bianucci sind Transparenz und Flexibilität entscheidend, um eine solide Vertrauensbasis und eine klare wirtschaftliche Verwaltung zu gewährleisten. Ziel ist es, den Mandanten ein detailliertes Verständnis der Kosten und der Zahlungsoptionen im Zusammenhang mit der angeforderten Rechtsberatung zu bieten, mit einem besonderen Fokus auf die Dienstleistungen im Strafrecht.
Die Transparenz der Kosten und die Flexibilität bei den Zahlungen sind die Säulen unseres Kundenservices.
Der Kostenvoranschlag wird detailliert und einfach erstellt und bietet eine vorläufige Schätzung der mit dem spezifischen Fall verbundenen Kosten. Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an, um die Komplexität des Auftrags, die zu erwartenden Kosten und die operativen Modalitäten zu bewerten. Der Kostenvoranschlag wird erst nach der Annahme durch den Mandanten verbindlich. Für das Strafrecht berücksichtigt jeder Kostenvoranschlag die Besonderheiten der Verfahren, wie Verteidigungen in Fällen von Unternehmensdelikten, Korruption oder Straftaten gegen die Person.
Die Kanzlei Bianucci akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden, um den Bedürfnissen der Mandanten gerecht zu werden:
Für komplexe oder langfristige Aufträge ist es möglich, Ratenzahlungspläne zu vereinbaren. Diese werden transparent festgelegt, wobei klare Beträge und Zeitrahmen definiert werden, um die wirtschaftliche Sicherheit des Mandanten zu gewährleisten. Im Strafrecht können Ratenzahlungen in besonders komplexen Fällen, wie Verteidigungen in Langzeitprozessen, von Vorteil sein.
Die Zahlungsfristen werden direkt mit dem Mandanten vereinbart und an seine Bedürfnisse angepasst. Etwaige Änderungen der geschätzten Kosten werden umgehend kommuniziert, um eine transparente und aktuelle Verwaltung zu gewährleisten.
Nein, der Kostenvoranschlag ist ein vorläufiges und nicht verbindliches Dokument, bis er vom Mandanten akzeptiert wird.
Die Kanzlei akzeptiert Kreditkarten, Banküberweisungen, Schecks und Bargeld (im gesetzlichen Rahmen).
Ja, für komplexe Aufträge ist es möglich, Ratenzahlungspläne nach Genehmigung zu vereinbaren.
Etwaige Änderungen der Kosten werden umgehend kommuniziert und mit dem Mandanten vereinbart.