Drogenstraftaten: Verteidigung und rechtliche Unterstützung

Drogenstraftaten stellen einen der sensibelsten Bereiche des Strafrechts dar, mit sowohl persönlichen als auch sozialen Implikationen. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir kompetente und maßgeschneiderte rechtliche Verteidigung für Personen, die in strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verwickelt sind.

Die italienische Gesetzgebung zu Drogenstraftaten wird durch das D.P.R. Nr. 309/1990 (Gesetzestext über Betäubungsmittel) geregelt, das zwischen geringfügigen illegalen Handlungen und schweren Verbrechen unterscheidet, mit variierenden Strafen je nach Menge und Art der Substanz sowie dem Kontext der illegalen Aktivitäten.

Drogenstraftaten erfordern eine sorgfältige Bewertung der Umstände und eine strategische Verteidigung zum Schutz der Rechte des Angeklagten.

Arten von Drogenstraftaten

Zu den wichtigsten Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gehören:

  • Produktion und Anbau: Die Produktion oder der Anbau von Betäubungsmitteln ist verboten, es sei denn, es liegen spezifische Genehmigungen für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke vor;
  • Besitz: Der Besitz von Betäubungsmitteln wird als Straftat betrachtet, wenn er auf den Handel abzielt, während der persönliche Gebrauch mit Verwaltungsstrafen belegt ist;
  • Handel: Der Verkauf, die Verteilung oder Abgabe von Drogen wird mit strengen Strafen geahndet, die sich im Falle von erschwerenden Faktoren wie der Beteiligung von Minderjährigen oder der Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen erhöhen;
  • Internationaler Handel: Der internationale Handel mit Betäubungsmitteln stellt eines der schwersten Verbrechen dar, mit extrem hohen Strafen.

Mildernde und erschwerende Faktoren

Bei der Bewertung der strafrechtlichen Verantwortung und der Strafe berücksichtigt der Richter verschiedene Faktoren, darunter:

  • Geringfügige Handlungen: Wenn die Straftat für den persönlichen Gebrauch oder unter minimalen Schweregraden begangen wird, kann die Strafe gemildert werden;
  • Erschwerende Faktoren: Die Beteiligung von Minderjährigen, die Zugehörigkeit zu kriminellen Organisationen oder der großangelegte Handel sind Faktoren, die die Strafe verschärfen;
  • Zusammenarbeit mit der Justiz: Aktive Zusammenarbeit kann zu erheblichen Strafminderungen führen.

Unsere rechtliche Unterstützung

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung für Personen, die wegen Drogenstraftaten angeklagt sind, und gewährleistet:

  • Gründliche Analyse des Falles und der anwendbaren Rechtsvorschriften;
  • Rechtliche Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren, sowohl in der Ermittlungs- als auch in der Gerichtsphase;
  • Unterstützung in Fällen von Besitz zum persönlichen Gebrauch;
  • Vertretung in Verfahren zur Strafminderung oder alternativen Maßnahmen zur Haft.

Dank unserer Erfahrung bieten wir effektive und diskrete rechtliche Unterstützung, schützen die Rechte des Angeklagten und suchen optimale Lösungen in jeder Phase des strafrechtlichen Verfahrens.

Umfassende Beratung

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Unser Team

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Wann wird der Besitz von Drogen als persönlicher Gebrauch angesehen?

Der Besitz wird als persönlicher Gebrauch angesehen, wenn die Mengen an Drogen die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreiten und keine Hinweise auf Handel vorhanden sind.

Was sind die Strafen für Drogenhandel?

Die Strafen reichen von 6 bis 20 Jahren Haft, mit Geldstrafen, die 260.000 Euro übersteigen können, je nach Schwere des Verbrechens.

Was sind die Alternativen zur Haft?

Zu den Alternativen gehören die Bewährung in sozialen Diensten, Rehabilitationsprogramme oder Geldstrafen, abhängig von den Umständen des Verbrechens und dem Rehabilitationsverlauf des Angeklagten.