Ritual der Einigung: Eine Alternative zum ordentlichen Verfahren

Das Ritual der Einigung stellt ein alternatives Verfahren zum ordentlichen Strafprozess dar, das es dem Angeklagten ermöglicht, durch eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eine Strafminderung zu erzielen, die jedoch der Zustimmung des Richters unterliegt. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir kompetente Unterstützung, um die Vorteile und Risiken dieser Verfahrenswahl zu bewerten.

Eingeführt in die italienische Rechtsordnung, um eine höhere Effizienz in der Strafjustiz zu gewährleisten, erlaubt die Einigung (Art. 444 StPO und folgende) die Beendigung eines Strafverfahrens mit einem vereinbarten Urteil, wodurch die Zeit und die Kosten eines vollständigen Prozesses vermieden werden.

Die Einigung ist ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Strafe und zur raschen Beendigung eines Strafverfahrens, wenn die richtigen Bedingungen vorliegen.

Wann ist die Einigung möglich?

Das Ritual der Einigung kann unter bestimmten Umständen beantragt werden, darunter:

  • Vorgesehene Strafe: Die Einigung ist zulässig, wenn die Strafe, auch reduziert auf ein Drittel, 5 Jahre Freiheitsstrafe (einschließlich etwaiger Geldstrafen; für einige Straftaten darf die so reduzierte Strafe 2 Jahre nicht überschreiten) nicht übersteigt;
  • Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft: Der Antrag muss in Übereinstimmung zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gestellt werden;
  • Ausnahme bestimmter Straftaten: Sie ist nicht anwendbar für bestimmte Straftaten, es sei denn, unter bestimmten Bedingungen.

Vorteile der Einigung

Die Entscheidung für das Ritual der Einigung bietet dem Angeklagten verschiedene Vorteile:

  • Strafminderung: Die vereinbarte Strafe wird um bis zu ein Drittel im Vergleich zu derjenigen, die in einem ordentlichen Verfahren verhängt worden wäre, reduziert;
  • Ausnahme bestimmter strafrechtlicher Konsequenzen: In einigen Fällen kann die Einigung die Anwendung von Nebenstrafen oder die Erwähnung der Verurteilung im Strafregister vermeiden;
  • Schnelligkeit des Verfahrens: Die Einigung ermöglicht es, das Verfahren in wesentlich kürzeren Zeiträumen im Vergleich zu einem ordentlichen Verfahren abzuschließen.

Grenzen und Konsequenzen

Obwohl die Einigung verschiedene Vorteile bietet, ist es wichtig, einige Einschränkungen und Auswirkungen zu berücksichtigen:

  • Voraussetzung der Akzeptanz der Schuld: Mit der Einigung verzichtet der Angeklagte darauf, das Vergehen anzufechten, und akzeptiert eine Verurteilung;
  • Strafrechtliche Folgen: Die durch die Einigung erlangte Verurteilung kann strafrechtliche Folgen wie Rückfall oder Eintragung im Strafregister nach sich ziehen (außer in bestimmten Fällen);
  • Nicht auf alle Straftaten anwendbar: Nicht alle Straftaten sind mit diesem Verfahren kompatibel, und die Genehmigung hängt vom Richter ab.

Unsere rechtliche Unterstützung

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung für die Handhabung des Rituals der Einigung und gewährleistet:

  • Beratung zur Bewertung der Zweckmäßigkeit der Einigung im konkreten Fall;
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft, um die günstigste Strafe zu erzielen;
  • Unterstützung bei der Anhörung zur Formalisierung der Vereinbarung;
  • Hilfe bei der Handhabung der rechtlichen Implikationen der Verurteilung.

Dank unserer Erfahrung helfen wir den Mandanten, den rechtlichen Weg zu wählen, der am besten auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, und schützen ihre Rechte in jeder Phase des Strafverfahrens.

Umfassende Beratung

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Welche Straftaten sind von der Einigung ausgeschlossen?

Die Einigung ist nicht zulässig für besonders schwere Straftaten, wie solche, die mit Terrorismus oder Mafiaassoziationen in Verbindung stehen, und für Strafen, die die vorgesehenen Grenzen überschreiten.

Wird die Verurteilung durch die Einigung im Strafregister vermerkt?

In einigen Fällen kann die Verurteilung im privaten Strafregister nicht erscheinen, bleibt aber für andere Zwecke, wie Rückfall, aufgezeichnet.

Kann eine bereits vereinbarte Einigung geändert werden?

Einmal formalisiert und vom Richter akzeptiert, kann die Vereinbarung nicht geändert werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Verfahrensfehler oder Rechtswidrigkeiten vor.