Die Einlegung einer Berufung gegen ein Urteil stellt ein grundlegendes Recht des Angeklagten oder anderer an einem Strafprozess beteiligter Parteien dar. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir qualifizierte Beratung und rechtliche Unterstützung an, um das Verfahren der zweiten Instanz bestmöglich zu bewältigen und die Rechte und Interessen unserer Mandanten zu schützen.
Die Berufung ist das Hauptinstrument, um eine Überprüfung der im ersten Grad getroffenen Entscheidungen zu erwirken, wodurch eventuelle rechtliche Fehler korrigiert, Beweise neu bewertet oder eine Strafmilderung erreicht werden kann. Es handelt sich um eine entscheidende Phase des Verfahrens, die eine sorgfältige Verteidigung und eine effektive Strategie erfordert.
Das Berufungsverfahren bietet eine zweite Gelegenheit, die eigene Unschuld zu beweisen oder eine gerechtere Strafe zu erhalten.
Die Möglichkeit, Berufung einzulegen, hängt von spezifischen, gesetzlich vorgesehenen Bedingungen ab:
Das Berufungsverfahren kann verschiedene Ziele verfolgen, darunter:
Obwohl das Berufungsverfahren wichtige Chancen bietet, gibt es auch einige Risiken:
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Durchführung des Berufungsverfahrens und garantiert:
Dank unserer Erfahrung garantieren wir eine solide und effektive Verteidigung in jeder Phase des Verfahrens und schützen bestmöglich die Interessen unserer Mandanten.
Die Berufung muss innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Urteils des ersten Grades eingelegt werden, es sei denn, es gibt Verlängerungen aus besonderen prozessualen Gründen.
Ja, wenn die Berufung von der Staatsanwaltschaft eingelegt wird oder wenn Elemente auftauchen, die eine Verschärfung rechtfertigen, kann der Richter die Strafe erhöhen.
Neue Beweise werden nur in Ausnahmefällen zugelassen, wenn sie für die Entscheidung unerlässlich sind oder wenn es im ersten Grad nicht möglich war, sie zu beschaffen.