Vermögensdelikte umfassen eine Vielzahl von Straftaten, die materielle oder immaterielle Güter schädigen und das Eigentum sowie den Besitz anderer verletzen. In der Kanzlei Bianucci bieten wir umfassende und spezialisierte rechtliche Unterstützung für die Verteidigung oder den Schutz der Opfer, die in solche Straftaten verwickelt sind.
Unsere Erfahrung ermöglicht es uns, in allen Phasen des Strafverfahrens einzugreifen und eine technische und strategische Unterstützung für die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Vermögen zu garantieren.
Der Schutz des Vermögens ist entscheidend, um Sicherheit und Gerechtigkeit in wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zu gewährleisten.
Die Kanzlei Bianucci befasst sich mit verschiedenen Arten von Vermögensdelikten, darunter:
Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende und individuelle Unterstützung zur Bewältigung der Strafverfahren im Zusammenhang mit Vermögensdelikten. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören:
Unser Ansatz basiert auf einer sorgfältigen Analyse der Umstände des Falls und der Entwicklung einer gezielten Rechtsstrategie, die höchste Kompetenz und Diskretion garantiert.
Diebstahl besteht in der unrechtmäßigen Entziehung von beweglichen Gütern anderer ohne deren Zustimmung. Unterschlagung hingegen betrifft die unrechtmäßige Nutzung von vorübergehend oder treuhänderisch überlassenen Gütern.
Wenn Sie Opfer eines Betrugs sind, ist es wichtig, den Vorfall den zuständigen Behörden zu melden. Die Kanzlei Bianucci kann Ihnen bei der Anzeige und der Einbringung einer zivilrechtlichen Klage zur Schadensersatzforderung helfen.
Erpressung wird mit schweren Strafen geahndet, die von 5 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe reichen können, zusätzlich zu einer Geldstrafe. Die Strafe kann bei Vorliegen von erschwerenden Umständen wie Gewalt oder schwerer Drohung erhöht werden.
Ja, die Kanzlei bietet auch Unterstützung bei geringfügigen Delikten wie Beschädigung an und gewährleistet eine angemessene Verteidigung sowohl für die Beschuldigten als auch für die Opfer.
Das Opfer eines Vermögensdelikts kann sich im Strafverfahren als zivilrechtliche Partei einbringen, um Schadensersatz für erlittene Schäden, sowohl materieller als auch immaterieller Art, zu erhalten.