Strafmilderung im Berufungsverfahren: Eine Vereinbarung zur Verkürzung der Verfahrensdauer

Die Strafmilderung im Berufungsverfahren ist eine rechtliche Regelung, die es dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft ermöglicht, eine Vereinbarung über die zu verhängende Strafe zu treffen, wodurch die Verfahrensdauer verkürzt und das Risiko einer ungünstigen Entscheidung in der Berufung verringert wird. In der Kanzlei Bianucci in Mailand bieten wir fachkundige Unterstützung zur Bewältigung dieses Verfahrens und zum Schutz der Rechte unserer Mandanten.

Die Einführung in das italienische Rechtssystem zielt darauf ab, das Verfahrenssystem effizienter zu gestalten. Die Strafmilderung in der Berufung stellt eine gültige Alternative zum traditionellen Gerichtsverfahren dar. Sie ermöglicht es, das Verfahren mit einem Urteil zu beenden, das die Unsicherheit über das Ergebnis des Berufungsverfahrens verringert.

Die Strafmilderung im Berufungsverfahren ist eine pragmatische Lösung, um das Verfahren mit einer vereinbarten und günstigeren Strafe abzuschließen.

Wann ist die Strafmilderung im Berufungsverfahren möglich?

Die Strafmilderung ist unter bestimmten Bedingungen anwendbar, die Folgendes umfassen:

  • Gemeinsamer Antrag: Die Strafmilderung muss gemeinsam vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft beantragt werden;
  • Vereinbarte Strafe: Die Strafe, die Gegenstand der Vereinbarung ist, darf die für dieses Verfahren vorgesehenen Grenzen nicht überschreiten;
  • Ausschluss schwerer Straftaten: Sie ist nicht anwendbar auf bestimmte besonders schwere Straftaten oder auf Verstöße, die unauflösbare Nebenstrafen nach sich ziehen.

Vorteile der Strafmilderung im Berufungsverfahren

Die Wahl der Strafmilderung im Berufungsverfahren bietet dem Angeklagten zahlreiche Vorteile:

  • Reduzierung der Strafe: Die Vereinbarung ermöglicht es, dass einige der eigenen Berufungsgründe akzeptiert werden, während auf andere verzichtet wird;
  • Kontrolle über das Ergebnis: Der Angeklagte akzeptiert eine vereinbarte Strafe und vermeidet die Unsicherheit über das Ergebnis des Berufungsverfahrens.

Kritikpunkte und Grenzen der Vereinbarung

Trotz ihrer Vorteile weist die Strafmilderung im Berufungsverfahren einige Einschränkungen auf:

  • Akzeptanz: Der Angeklagte verzichtet auf bestimmte Berufungsgründe;
  • Bindung der Vereinbarung: Sobald sie vom Richter genehmigt wurde, kann die Vereinbarung nicht mehr geändert oder widerrufen werden;

Unsere rechtliche Unterstützung

Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Durchführung der Strafmilderung im Berufungsverfahren und gewährleistet:

  • Beratung zur Vorteilhaftigkeit der Vereinbarung im Vergleich zum ordentlichen Verfahren;
  • Unterstützung bei der Verhandlung der Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft;
  • Rechtsschutz während der Anhörung zur Genehmigung der Vereinbarung;
  • Unterstützung bei der Handhabung der Folgen des vereinbarten Urteils.

Dank unserer Erfahrung helfen wir unseren Mandanten, informierte Entscheidungen zu treffen und die Verfahren auf die vorteilhafteste Weise abzuschließen.

Umfassende Beratung

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Unser Team

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Wer kann die Strafmilderung im Berufungsverfahren beantragen?

Die Vereinbarung kann gemeinsam vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft beantragt werden und muss vom zuständigen Richter genehmigt werden.

Ist die Strafmilderung für alle Straftaten möglich?

Nein, bestimmte besonders schwere Straftaten, wie solche im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oder Terrorismus, sind von diesem Verfahren ausgeschlossen.

Kann das vereinbarte Urteil angefochten werden?

Nein, einmal vom Richter genehmigt, kann das vereinbarte Urteil nicht angefochten werden, es sei denn, es gibt Mängel in der Rechtmäßigkeit oder im Verfahren.