Die Verordnung Nr. 10901 von 2024 des Kassationsgerichts bietet wesentliche Anhaltspunkte zur Frage der Änderung der Klage im Verfahren um Schadensersatz wegen ärztlicher Fahrlässigkeit und stellt klar, dass das zugrunde liegende Faktum in seiner materiellen Wesentlichkeit betrachtet werden muss.