Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 38890 vom 09. Oktober 2024, eingereicht am 23. Oktober 2024, bietet wichtige Klarstellungen zum Verfahren der vorläufigen Sicherstellung gegenüber juristischen Personen. Insbesondere hat das Gericht für Freiheit in Salerno die Frage der Ernennung eines Pflichtverteidigers und der Informationsgarantie im Kontext einer einstweiligen Verfügung, die ein Unternehmen wie die SEVEN S.R.L. betrifft, behandelt.
Durchführung der Sicherstellung gegenüber einem Unternehmen - Ernennung eines Pflichtverteidigers und Informationsgarantie - Notwendigkeit - Ausschluss - Gründe. Die Durchführung des vorläufigen Sicherstellungsbeschlusses gegenüber einem Unternehmen muss, unter Androhung der Nichtigkeit, nicht durch die Ernennung eines Pflichtverteidigers und die Zustellung der Informationsgarantie gemäß den Artikeln 40 und 57 des Gesetzesdekrets vom 8. Juni 2001, Nr. 231, vorangehen, da es sich um einen „Überraschungsschritt“ handelt, für den solche Maßnahmen, ähnlich wie für die beschuldigte natürliche Person, nur erforderlich sind, wenn der Vertreter der juristischen Person bei der Durchführung des Aktes durch die Justizpolizei anwesend ist und keinen verteidiger von Vertrauen hat.
Das vorliegende Urteil hebt einen grundlegenden Aspekt der Vorschriften über einstweilige Maßnahmen gegenüber Unternehmen hervor: die Nichtnotwendigkeit eines Pflichtverteidigers und der Informationsgarantie, es sei denn, der rechtliche Vertreter des Unternehmens ist zum Zeitpunkt des Aktes anwesend. Dieses Prinzip dient dem Ziel, übermäßige Formalismen zu vermeiden, die die Tätigkeit der Justizpolizei behindern könnten.
Im Wesentlichen wollte das Gericht betonen, dass das Verfahren zur vorläufigen Sicherstellung, obwohl es streng erscheinen mag, darauf ausgelegt ist, das öffentliche Interesse zu schützen und die ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen sicherzustellen, während gleichzeitig verhindert wird, dass etwaige technische Verteidigungen die Justizhandlung gefährden.
Das Urteil Nr. 38890 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Juristen dar, da es die Modalitäten der Durchführung der vorläufigen Sicherstellung gegenüber Unternehmen klärt. Die Tatsache, dass die Ernennung eines Pflichtverteidigers in Abwesenheit des anwesenden rechtlichen Vertreters nicht erforderlich ist, wirft Fragen zur Balance zwischen der Effektivität der Ermittlungen und dem Recht auf Verteidigung auf und erfordert eine eingehende Reflexion darüber, wie angemessene Schutzmaßnahmen im Kontext von einstweiligen Maßnahmen gewährleistet werden können. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und deren Juristen auf diese Dynamiken vorbereitet sind, um mögliche Krisensituationen im Zusammenhang mit einstweiligen Maßnahmen bestmöglich zu bewältigen.