Die Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 36504 von 2023 bietet eine bedeutende Reflexion über die Beweislast im Bereich des Schadensersatzes bei Bluttransfusionen. Das Gericht hat in Reaktion auf einen Antrag der Angehörigen eines Patienten, der aufgrund von Komplikationen infolge von infizierten Bluttransfusionen verstorben ist, die Bedeutung der medizinischen Dokumentation und des kausalen Zusammenhangs zwischen den Transfusionen und der diagnostizierten Erkrankung hervorgehoben. Dieser Artikel analysiert die Implikationen dieser Entscheidung und bietet einen klareren Überblick über das Thema.
Der Fall betrifft D.D., der an Thalassämie maior leidet und aufgrund von infizierten Bluttransfusionen eine schwere Lebererkrankung entwickelt hat, die zu seinem Tod führte. Die Angehörigen versuchten, Schadensersatz vom Gesundheitsministerium zu erhalten, aber ihre Anträge wurden von den unteren Gerichten aufgrund mangelnden Beweises für den kausalen Zusammenhang abgelehnt. Das Berufungsgericht von Catania bestätigte diese Entscheidung und wies den Beweiswert entscheidender Dokumente zurück.
Das Gericht hat bekräftigt, dass der Richter die Entscheidung über eine technische Frage, die für die Klärung des Falls relevant ist, immer angemessen begründen muss.
Das Gericht verwies auf grundlegende Prinzipien im Bereich des Beweises, insbesondere das Prinzip der Übereinstimmung zwischen dem Gesuchten und dem Ausgesprochenen sowie das Prinzip der Beweisverfügbarkeit. Die Beschwerdeführer führten an, dass das Ministerium niemals die Existenz des kausalen Zusammenhangs zwischen den Transfusionen und der Erkrankung bestritten habe, ein Punkt, der laut Rechtsprechung keinen weiteren Beweis erfordere.
Das Urteil des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Bürger in solchen Situationen dar. Indem es die Beschwerde akzeptierte und den Fall an das Berufungsgericht von Catania zurückverwies, hat das Kassationsgericht die Pflicht des Richters betont, die vorgelegte Dokumentation angemessen zu berücksichtigen und die Ablehnung technischer Gutachten zu rechtfertigen. Dies könnte den Weg für einen besseren Schutz der Rechte von Opfern von Schäden durch infizierte Bluttransfusionen ebnen und im Allgemeinen zu einer umfassenderen Reflexion über die Beweislast im Zivilrecht führen.
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