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Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 24741/2023: Lärmemissionen und das Recht auf Entschädigung | Anwaltskanzlei Bianucci

BGH Zivil, Abt. III, Beschl. Nr. 24741/2023: Lärmimmissionen und Anspruch auf Schadensersatz

Die jüngste Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 17. August 2023, Nr. 24741, bietet wichtige Denkanstöße zu Problemen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger. Das Urteil, das in einen Kontext wachsender Aufmerksamkeit für die Rechte von Immobilieneigentümern und deren Schutz vor unzumutbaren Störungen fällt, analysiert die Verantwortung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Nachbarn und die rechtlichen Folgen solcher Immissionen.

Anfechtung von Lärmimmissionen

Der Fall entstand aus einem Streit zwischen A.A. und B.B., bei dem ersterer unerträgliche Geräusche aus der darüber liegenden Wohnung beanstandete. Das Gerichtsverfahren begann mit einem Antrag auf Feststellung und Schadensersatz für erlittene Schäden. Die zentrale Frage konzentrierte sich auf die Bewertung der vorgelegten Beweismittel, insbesondere in Bezug auf das Verhalten von B.B. und die vom Friedensrichter von Mailand angeordneten technischen Gutachten.

Das einzige Verschulden, das B.B. zugerechnet werden kann, betrifft die Geräuschentwicklung der Wasserleitungen im Badezimmer, die allein nicht ausreicht, um den von A.A. beanstandeten Gesundheitsschaden zu verursachen.

Die Rolle von Beweismitteln und Haftung

Das Gericht erklärte die meisten von A.A. vorgebrachten Berufungsgründe für unzulässig und hob hervor, dass der Kläger die Unerträglichkeit der Geräusche nicht ausreichend nachgewiesen habe, mit Ausnahme derjenigen, die von den Wasserleitungen ausgingen. Es gab jedoch den Beschwerden bezüglich der unterlassenen Berücksichtigung des immateriellen Schadens statt und betonte, dass das Sachverständigengutachten die Mitursächlichkeit zwischen Lärmbelästigung und den von A.A. beanstandeten Krankheiten bestätigt hatte, das Gericht jedoch die Relevanz dieser Erkenntnis nicht berücksichtigt hatte.

  • Bedeutung einer korrekten Beweiswürdigung bei Lärmimmissionen.
  • Notwendigkeit einer objektiven Feststellung der Unerträglichkeit von Immissionen.
  • Anerkennung der Mitursächlichkeit zwischen externen Faktoren und der individuellen Gesundheit.

Schlussfolgerungen und Zukunftsperspektiven

Der Kassationsgerichtshof ordnete daraufhin die Zurückverweisung an das Gericht Mailand zur Festsetzung des immateriellen Schadens an und hob die Bedeutung einer strengen Beweiswürdigung und der Haftung des Eigentümers bei Lärmimmissionen hervor. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte der Bürger und zur Anerkennung der Folgen von Lärmbelästigungen dar und unterstreicht die Notwendigkeit eines juristischen Ansatzes, der diesen Aspekten zunehmend Rechnung trägt.

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