Im Strafrecht stellen die Straftaten der willkürlichen Ausübung eigener Ansprüche und der Erpressung zwei Tatbestände dar, die zwar einige Ähnlichkeiten aufweisen, sich jedoch in grundlegenden Elementen unterscheiden, die es wichtig ist zu verstehen. Anwalt Marco Bianucci und seine Kanzlei bieten eine klare Analyse dieser rechtlichen Themen und stellen Unterstützung und Beratung für alle bereit, die eine präzise Verteidigung benötigen.
Die willkürliche Ausübung eigener Ansprüche ist ein Verbrechen, das in Artikel 392 des italienischen Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Sie tritt ein, wenn eine Person anstelle der gerichtlichen Instanz, um ein Recht durchzusetzen, beschließt, sich selbst Gerechtigkeit zu verschaffen, indem sie illegitime Mittel verwendet. Dieses Verhalten wird vom Gesetz bestraft, weil es der Justiz ihre Hauptrolle entzieht, nämlich die Streitigkeiten unparteiisch und reguliert zu lösen.
Während die willkürliche Ausübung eigener Ansprüche die Durchsetzung eines Rechts betrifft, beinhaltet die Erpressung, die durch Artikel 629 des Strafgesetzbuches geregelt ist, die Zwangsausübung auf jemanden, um etwas zu tun oder zu unterlassen, durch Gewalt oder Drohung, um einen unrechtmäßigen Gewinn zu erzielen. Diese Unterscheidung ist entscheidend: In der Erpressung sind das Element des unrechtmäßigen Gewinns und die Zwangsausübung zentral und machen das Verbrechen besonders schwerwiegend.
"Das Unterscheidungsmerkmal zwischen den beiden Verbrechen liegt in der Legitimität des geltend gemachten Rechts: Wenn das Recht existiert, aber mit illegalen Mitteln durchgesetzt wird, handelt es sich um willkürliche Ausübung; wenn das Recht nicht existiert und Zwang ausgeübt wird, spricht man von Erpressung."
Wenn Sie rechtliche Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der willkürlichen Ausübung eigener Ansprüche oder Erpressung benötigen, kontaktieren Sie die Kanzlei Bianucci. Wir freuen uns, Ihnen unsere Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung zu stellen, um Ihre rechtliche Situation bestmöglich zu bewältigen.