Der Artikel 609 bis des italienischen Strafgesetzbuches definiert das Verbrechen der sexuellen Gewalt als eine Handlung, die durch Gewalt oder Drohung jemanden zwingt, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu erleiden. Aber was passiert, wenn wir von einem einfachen Kuss auf den Mund sprechen? Laut dem Kassationsgericht kann auch ein nicht einvernehmlicher Kuss das Verbrechen der sexuellen Gewalt darstellen.
Das Kassationsgericht hat kürzlich bestätigt, dass ein Kuss auf den Mund, wenn er gewaltsam oder ohne Zustimmung der Person aufgezwungen wird, als Akt sexueller Gewalt angesehen werden kann. Diese Auslegung erweitert den Schutz der Person, indem sie das Recht anerkennt, über Handlungen zu entscheiden, die die eigene Intimität betreffen, selbst wenn sie geringfügig erscheinen.
"Jede Handlung, die die sexuelle Freiheit einer Person verletzt, auch wenn sie scheinbar harmlos ist, kann ein Verbrechen darstellen."
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