Selbstmoneylaundering: Rechtliche Vertiefung

Was ist Selbstmoneylaundering?

Selbstmoneylaundering ist ein komplexes und relativ neues Verbrechen im italienischen Rechtssystem, eingeführt durch Artikel 648-ter.1 des Strafgesetzbuchs. Es tritt auf, wenn eine Person, die ein Verbrechen begangen oder daran mitgewirkt hat, Vermögenswerte, Geld oder andere Nutzen aus diesem Verbrechen verwendet, ersetzt oder überträgt und damit die Identifizierung ihrer illegalen Herkunft erschwert.

Elemente des Verbrechens

  • Vorausgehendes Verbrechen: Die Existenz eines Verbrechens, aus dem die illegalen Einnahmen stammen, ist entscheidend.
  • Geldwäschehandlungen: Es muss eine Handlung der Verwendung, des Ersatzes oder der Übertragung der Vermögenswerte erfolgen.
  • Zweck: Die Identifizierung der illegalen Herkunft der Vermögenswerte zu erschweren.

Folgen und Strafen

Die Strafen für Selbstmoneylaundering sind schwerwiegend und sehen eine Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren sowie eine Geldstrafe von 5.000 bis 25.000 Euro vor. Die Strafen können erhöht werden, wenn das Verbrechen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit begangen wird.

"Der Kampf gegen Selbstmoneylaundering ist entscheidend, um die Verschmutzung des wirtschaftlichen und finanziellen Gefüges einzudämmen."

Verteidigung und Rechtsberatung

Die Auseinandersetzung mit einer Anklage wegen Selbstmoneylaundering erfordert eine erfahrene rechtliche Verteidigung. Die Kanzlei Bianucci, geleitet von Anwalt Marco Bianucci, ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet eine detaillierte Analyse sowie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für jeden Fall an.

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