Selbstmoneylaundering ist ein komplexes und relativ neues Verbrechen im italienischen Rechtssystem, eingeführt durch Artikel 648-ter.1 des Strafgesetzbuchs. Es tritt auf, wenn eine Person, die ein Verbrechen begangen oder daran mitgewirkt hat, Vermögenswerte, Geld oder andere Nutzen aus diesem Verbrechen verwendet, ersetzt oder überträgt und damit die Identifizierung ihrer illegalen Herkunft erschwert.
Die Strafen für Selbstmoneylaundering sind schwerwiegend und sehen eine Freiheitsstrafe von zwei bis acht Jahren sowie eine Geldstrafe von 5.000 bis 25.000 Euro vor. Die Strafen können erhöht werden, wenn das Verbrechen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit begangen wird.
"Der Kampf gegen Selbstmoneylaundering ist entscheidend, um die Verschmutzung des wirtschaftlichen und finanziellen Gefüges einzudämmen."
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