Beteiligung an betrügerischer Insolvenz: Beispiele und vorgesehene Strafe

Die Beteiligung an betrügerischer Insolvenz ist ein komplexes Delikt, das gemäß Artikel 110 des Strafgesetzbuches entsteht, wenn mehrere Personen absichtlich zusammenarbeiten, um betrügerische Insolvenzhandlungen zu begehen. Diese Art von Delikt betrifft nicht nur den insolventen Unternehmer, sondern kann auch Dritte wie Geschäftsführer oder Gesellschafter einbeziehen, die bewusst an dem Verbrechen teilgenommen haben.

Was bedeutet Beteiligung an betrügerischer Insolvenz

Die Beteiligung an betrügerischer Insolvenz tritt auf, wenn verschiedene Akteure mit unterschiedlichen, aber komplementären Rollen gemeinsam handeln, um Gläubiger zu täuschen oder sich das Vermögen eines kurz vor der Insolvenz stehenden Unternehmens anzueignen. Die Handlungen können Folgendes umfassen:

  • Abschöpfung von Unternehmensmitteln und -gütern;
  • Fälschung von Bilanzen und Buchhaltungsdokumenten;
  • Verkauf von Unternehmensgütern unter dem Marktwert, um das Gesellschaftsvermögen zu reduzieren.
Die Beteiligung materialisiert sich, wenn jeder Teilnehmer sich der kriminellen Absicht bewusst ist und absichtlich daran beteiligt ist.

Die rechtlichen Konsequenzen

Die Strafe für die Beteiligung an betrügerischer Insolvenz ist schwerwiegend. Je nach Schwere des Delikts kann eine verurteilte Person zu einer Freiheitsstrafe von drei bis zehn Jahren verurteilt werden. Zudem können Nebenstrafen wie die Amtsenthebung und die Unfähigkeit, Leitungspositionen in Unternehmen oder Institutionen zu bekleiden, verhängt werden.

Einige Beispiele für die Beteiligung an betrügerischer Insolvenz

Um dieses Delikt besser zu verstehen, betrachten wir einige typische Szenarien:

  • Kolludierte Geschäftsführer: Die Geschäftsführer eines Unternehmens verkaufen die Betriebsmittel an ein Tochterunternehmen zu einem Preis unter dem Marktwert, um sie den Gläubigern zu entziehen.
  • Gesellschafter und Berater: Die Gesellschafter eines Unternehmens erstellen mit Hilfe externer Berater gefälschte Bilanzen, um Verluste zu verbergen und nicht existierende Gewinne auszuschütten.
  • Dokumentenfälschung: Die Erstellung von gefälschten Buchhaltungsdokumenten zur Rechtfertigung nie erfolgter Ausgaben, um das Unternehmensvermögen künstlich zu reduzieren.

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