Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Beschluss Nr. 18518 von 2024: Verantwortung des Aufsehers und Beweislast.

Die Verfügung des Obersten Gerichtshofs klärt die Beweislast des Geschädigten im Falle der Haftung für Sachen, die in Verwahrung gegeben wurden, und präzisiert die objektive Natur der Haftung des Verwahrers. Lassen Sie uns die Einzelheiten und rechtlichen Implikationen entdecken.