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Strafkassation Nr. 10083/2025: Widerruf der Bewährungsauflagen und Schutz des Verteidigungsrechts | Anwaltskanzlei Bianucci

Kassationsgerichtshof Strafrecht Nr. 10083/2025: Widerruf der Bewährung und Schutz des Rechts auf Verteidigung

Mit Urteil Nr. 10083 vom 4. Februar 2025 (eingereicht am 13. März 2025) befasst sich die VI. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs erneut mit dem Thema der Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung (SPMP) und deren möglichem Widerruf, das oft zu unterschiedlichen Praktiken in den Gerichten der Instanz führt. Der Fall betraf V. S., Angeklagten vor dem Tribunal von Tarent, dem die SPMP gewährt worden war; nach einer Vertagung „zur Überprüfung der Bewährung“ widerrief der Richter die Leistung. Die Verteidigung rügte eine Verletzung des Rechts auf Verteidigung, da die Benachrichtigung keinen ausdrücklichen Hinweis auf den möglichen Widerruf enthielt. Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung zurück und legte einen Rechtsgrundsatz von eindeutiger praktischer Bedeutung fest.

Inhalt der Benachrichtigung gemäß Art. 464-octies c.p.p.

Artikel 464-octies c.p.p. schützt den Widerspruch, indem er vorsieht, dass der Richter vor dem Widerruf der SPMP die Parteien vorladen muss und den Gegenstand der Anhörung angibt. Das zu kommentierende Urteil stellt klar, dass die Formulierung „Anhörung zur Überprüfung der Bewährung“ das gesamte Spektrum möglicher Ergebnisse enthält: Fortsetzung oder Widerruf. Eine weitere Spezifizierung ist daher nicht erforderlich. Laut Gerichtshof:

Im Hinblick auf die Aussetzung des Verfahrens mit Bewährung ist die Vertagung der Anhörung, die „zur Überprüfung der Bewährung“ angeordnet wird, ohne ausdrücklichen Bezug auf die Voraussetzungen für deren Widerruf, und die die entgegengesetzten Ausgänge des Sonderverfahrens vorwegnimmt, geeignet, den Informationsgehalt der Benachrichtigung gemäß Art. 464-octies ZPO zu gewährleisten und die Rechte der Verteidigung gegen die Annahme eines „Überraschungswiderrufs“ zu wahren.

Mit anderen Worten, der Gerichtshof hält eine Benachrichtigung, die einen möglichen Widerruf andeutet, für ausreichend, solange klar ist, dass die Anhörung den Stand der Umsetzung des Programms zum Gegenstand hat.

Vergleich mit der bisherigen Rechtsprechung

Die Entscheidung steht im Einklang mit den Urteilen Nr. 45.889/2019 und Nr. 22.955/2024, die vom Gerichtshof selbst zitiert werden und in denen bereits die Notwendigkeit betont wurde, dass der Angeklagte keine unerwarteten Entscheidungen hinnehmen muss. Die Neuheit liegt in der weiteren Klarstellung, dass die einfache Formulierung „zur Überprüfung“ die rechtliche Prüfung besteht, ohne dass es einer förmlichen Formulierung bedarf.

  • Wenn das Programm erfüllt wurde, kann der Richter die Auslöschung der Straftat gemäß Art. 168-ter StGB erklären.
  • Wenn relevante Nichterfüllungen auftreten, kann er den Widerruf gemäß Art. 464-septies und octies c.p.p. anordnen.
  • In jedem Fall muss der Angeklagte in die Lage versetzt werden, zu beiden Ausgängen Stellung zu nehmen.

Praktische Auswirkungen für die Verteidigung

Für Anwälte signalisiert die Entscheidung die Bedeutung von:

  • Überwachung der Einhaltung der Fristen und Verpflichtungen des Behandlungsprogramms.
  • Vorbereitung auf die Überprüfungshörung mit Dokumentation, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Auflagen bescheinigt.
  • Einlegung von Berufung nur bei völliger Abwesenheit einer Benachrichtigung oder irreführendem Inhalt wegen Verletzung von Art. 178 Abs. 1 lit. c) c.p.p. in Bezug auf die Nichtigkeit.

Der Gerichtshof betont ferner den Grundsatz der loyalen prozessualen Zusammenarbeit: Die SPMP ist kein automatischer Vorteil, sondern ein Weg, der die Verantwortung des Angeklagten und eine ständige gerichtliche Überwachung erfordert.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 10083/2025 bietet einen Ausgleich zwischen den Garantien der Verteidigung und der Funktionalität des Sonderverfahrens. Die Benachrichtigung „zur Überprüfung der Bewährung“ wird als ausreichend erachtet, vorausgesetzt, der Angeklagte kann sich tatsächlich verteidigen. Es bleibt jedoch die Aufgabe der Verteidigung, nachzuweisen, dass das Programm erfüllt wurde oder dass sie anderweitig eine konkrete Informationsverletzung erlitten hat. Jede Anwaltskanzlei, die mit der Bearbeitung von Bewährungsverfahren befasst ist, muss angesichts dieser Ausrichtung sowohl den Inhalt der Benachrichtigung als auch die Sammlung von Beweismitteln über die tatsächliche Durchführung der Auflagen sorgfältig prüfen.

Anwaltskanzlei Bianucci