Vergleichsvereinbarung: Regeln und Berechnung der Strafe

Die Vergleichsvereinbarung, auch bekannt als Anwendung der Strafe auf Antrag der Parteien, ist ein Institut des italienischen Strafrechts, das dem Angeklagten ermöglicht, mit der Staatsanwaltschaft eine reduzierte Strafe zu vereinbaren und so einen langen Prozess zu vermeiden. Dieses Instrument bietet zahlreiche Vorteile, sowohl für den Angeklagten als auch für die Justizverwaltung, und macht die Verfahren schneller und effizienter.

Die Grundlegenden Regeln der Vergleichsvereinbarung

Um das Funktionieren des Schemas der Vergleichsvereinbarung vollständig zu verstehen, ist es wichtig, die Regeln zu kennen, die deren Anwendung regeln:

  • Strafobergrenze: Die Vergleichsvereinbarung ist nur für Straftaten möglich, die mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren bestraft werden können, auch wenn diese mit einer Geldstrafe kombiniert ist.
  • Gemeinsamer Antrag: Die Vereinbarung über die Strafe muss zwischen dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft erreicht werden und zur Genehmigung dem Richter vorgelegt werden.
  • Strafminderung: Die Reduzierung der Strafe kann bis zu einem Drittel der Strafe betragen, die im Falle einer Verurteilung nach einem ordentlichen Verfahren verhängt worden wäre.
  • Verzicht auf den Prozess: Mit der Annahme der Vergleichsvereinbarung verzichtet der Angeklagte auf das Recht, das Urteil anzufechten, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.

Die Berechnung der Vergleichsvereinbarung

Die Berechnung der Strafe im Rahmen der Vergleichsvereinbarung ist ein entscheidender Schritt und muss präzise erfolgen, wobei verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind:

"Die Berechnung der Strafe im Rahmen der Vergleichsvereinbarung erfordert eine sorgfältige Bewertung der Umstände des Falls und der möglichen mildernden Umstände."

In der Praxis muss die vorgeschlagene Strafe im Verhältnis zur Schwere der Straftat und zu den vorhandenen mildernden oder erschwerenden Umständen angemessen sein. Im Zweifelsfall kann der Richter den Vorschlag zur Vergleichsvereinbarung ablehnen und eine Neuberechnung anfordern.

Vorteile der Vergleichsvereinbarung

Die Vergleichsvereinbarung bietet verschiedene Vorteile sowohl für den Angeklagten als auch für das Justizsystem:

  • Zeit- und Ressourcensparnis: Sie vermeidet den langen Prozessablauf und reduziert die Arbeitsbelastung der Gerichte.
  • Weniger Medienexposition: Sie ermöglicht es dem Angeklagten, einen öffentlichen Prozess und die damit verbundene Medienexposition zu vermeiden.
  • Rechtssicherheit: Sie garantiert eine sichere und vereinbarte Strafe, wodurch die Unsicherheit bezüglich des Ausgangs eines Prozesses verringert wird.

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