Das Verbrechen des Stalkings, geregelt durch Artikel 612-bis des italienischen Strafgesetzbuches, liegt vor, wenn eine Person eine Reihe von verfolgenden Verhaltensweisen an den Tag legt, die bei dem Opfer einen Zustand von Angst, Furcht oder Besorgnis um die eigene Sicherheit verursachen. Diese Handlungen können Verfolgungen, Drohungen, telefonische Belästigungen oder Belästigungen über das Internet umfassen.
Damit das Verbrechen des Stalkings vorliegt, ist es notwendig, dass:
Die rechtlichen Konsequenzen für jemanden, der des Stalkings für schuldig befunden wird, können schwerwiegend sein. Die vorgesehen Strafe variiert von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis, kann jedoch unter bestimmten erschwerenden Umständen, wie dem Einsatz von Waffen oder wenn die Tat gegen ein Kind oder eine schwangere Frau gerichtet ist, erhöht werden.
Mit einer Anschuldigung wegen Stalkings umzugehen, erfordert ein tiefgehendes Wissen über das Strafrecht und eine angemessene Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei Bianucci bietet Kompetenz und Unterstützung sowohl für diejenigen, die des Stalkings beschuldigt werden, als auch für die Opfer, die Gerechtigkeit suchen.
"Der Schutz der individuellen Rechte hat für unsere Kanzlei oberste Priorität. Jeder Fall wird mit maximaler Aufmerksamkeit für die Besonderheiten und Bedürfnisse des Klienten behandelt."
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