Das Delikt der Familienmisshandlung ist im Artikel 572 des italienischen Strafgesetzbuchs geregelt. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Integrität des Familienverbands zu schützen und bestraft diejenigen, die ihren Familienangehörigen oder Mitbewohnern körperliche oder seelische Leiden zufügen.
Um das Delikt zu konstituieren, ist es notwendig, dass die missbräuchlichen Verhaltensweisen über einen längeren Zeitraum wiederholt auftreten und ein erhebliches Unbehagen für das Opfer verursachen. Die Handlungen können körperliche, verbale, psychologische oder wirtschaftliche Gewalt umfassen, die die Würde und die Ruhe des familiären Umfelds untergraben.
"Der Schutz der Familie ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsordnung; ihn zu verletzen bedeutet, ernsthafte rechtliche Konsequenzen zu riskieren."
Wer wegen Familienmisshandlung für schuldig befunden wird, kann erheblichen Freiheitsstrafen ausgesetzt sein. Das Gesetz sieht eine Verschärfung der Strafen im Beisein von Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen oder im Falle von Wiederholungstätern vor.
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