Der Vergleich ist ein rechtliches Institut, das es dem Angeklagten ermöglicht, mit der Staatsanwaltschaft eine reduzierte Strafe im Vergleich zur im Falle einer Verurteilung vorgesehenen Strafe zu vereinbaren. Er wird formell als 'Anwendung der Strafe auf Antrag der Parteien' definiert und stellt ein Instrument zur Entlastung des Strafverfahrens dar, das darauf abzielt, eine schnellere und effizientere Lösung zu gewährleisten.
"Der Vergleich bietet einen alternativen Weg zum traditionellen Prozess und ermöglicht es, die langen Wartezeiten und die Kosten eines vollständigen Verfahrens zu vermeiden."
Der Vergleich ist für Straftaten möglich, die mit einer Freiheitsstrafe belegt sind, die, um bis zu einem Drittel vermindert, fünf Jahre nicht übersteigt, allein oder in Verbindung mit einer Geldstrafe. Er kann jedoch nicht in besonders schweren Fällen wie Mafia- oder Terrorismusdelikten angewendet werden. Es ist wichtig zu betonen, dass der Antrag auf Vergleich innerhalb bestimmter prozessualer Fristen gestellt werden muss, um berücksichtigt zu werden.
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