Internationaler Drogen- und Betäubungsmittelhandel: Welche Strafe ist vorgesehen?

Der internationale Drogenhandel gehört zu den schwerwiegendsten und komplexesten Verbrechen unserer Zeit. Mit einem Markt, der rund 24,3 Milliarden Euro einbringt, sind die Behörden weltweit engagiert, dieses Übel mit strengen Gesetzen und abschreckenden Maßnahmen zu bekämpfen.

Die von den italienischen Gesetzen vorgesehenen Strafen

In Italien wird der internationale Handel mit Betäubungsmitteln durch das Gesetzesdekret über Betäubungsmittel (D.P.R. 309/1990) geregelt. Die Strafen variieren je nach Menge und Art der betroffenen Substanz sowie der Rolle des Täters innerhalb der kriminellen Organisation.

  • Gefängnisstrafe: Jeder, der beim Drogenhandel erwischt wird, kann zu einer Freiheitsstrafe von sechs bis zwanzig Jahren verurteilt werden.
  • Geldstrafe: Es sind auch Geldstrafen vorgesehen, die bis zu 260.000 Euro betragen können.
  • Erschwerende Umstände: Wenn das Verbrechen von einer kriminellen Vereinigung begangen wird oder Minderjährige involviert sind, können die Strafen weiter verschärft werden.
"Der Kampf gegen den Drogenhandel hat für unser Justizsystem oberste Priorität."

Die Rolle der Kanzlei Bianucci

Der Umgang mit einer Anklage wegen internationalen Drogenhandels erfordert ein gründliches Verständnis der Gesetze und eine effektive Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei Bianucci, geleitet von Rechtsanwalt Marco Bianucci, bietet das notwendige Fachwissen, um durch diese turbulenten Gewässer zu navigieren und rechtliche Unterstützung von hoher Qualität zu gewährleisten.

Wenn Sie rechtliche Beratung oder Unterstützung im Bereich Drogenhandel benötigen, zögern Sie nicht, die Kanzlei Bianucci zu kontaktieren. Unser Expertenteam steht bereit, um Sie in jeder Phase des rechtlichen Verfahrens zu unterstützen.

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