Der Drogenhandel stellt eine der am meisten verfolgten illegalen Aktivitäten im italienischen Recht dar, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen. Es ist wichtig zu verstehen, welche Freiheitsstrafen vorgesehen sind, und die Implikationen für die Förderung.
Nach der italienischen Gesetzgebung wird der Handel mit Betäubungsmitteln mit Freiheitsstrafen bestraft, die je nach Schwere des Verbrechens und Art der beteiligten Droge variieren. Die Strafen können insbesondere für den Handel mit harten Drogen besonders hoch sein.
Das Gesetz sieht Mindeststrafen vor, die im Falle mildernder Umstände reduziert werden können. Diese können die Zusammenarbeit mit den Behörden oder geringfügige Umstände umfassen.
Die Förderung des Drogenhandels zieht ebenfalls strenge Sanktionen nach sich. Jeder, der den Handel oder die Verteilung von Betäubungsmitteln erleichtert, kann mit Strafen belegt werden, die ähnlich denjenigen sind, die für den direkten Handel vorgesehen sind.
"Die Beteiligung von Minderjährigen am Handel oder an der Förderung verschärft die von dem Gesetz vorgesehenen Strafen."
Für Minderjährige konzentriert sich das Justizsystem eher auf die Rehabilitation als auf die Bestrafung, aber die Maßnahmen können dennoch streng sein, abhängig von der Schwere des Verbrechens.
Wenn Sie rechtliche Unterstützung in Bezug auf Drogenhandel oder Förderung benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Bianucci zur Verfügung, um Ihnen Beratung und Unterstützung anzubieten. Unser Expertenteam ist bereit, Ihnen zu helfen, Ihre Rechte besser zu verstehen und mögliche rechtliche Strategien zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.