Im italienischen Rechtssystem wird das Thema Drogenhandel nicht durch das Strafgesetzbuch im engeren Sinne geregelt, sondern durch das Gesetz Nr. 309 von 1990, das auch als Einheitstext über Betäubungsmittel bekannt ist. Diese Regelung regelt die illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion, dem Handel und dem Besitz von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen. Aber was sagt das Gesetz genau über den Besitz von Drogen zum Zweck des Handels?
Das Gesetz 309/90 stellt eine Sonderregelung dar, die sich detailliert mit dem Phänomen der Betäubungsmittel beschäftigt. Es unterscheidet zwischen dem Besitz für den persönlichen Gebrauch und dem Besitz zum Zweck des Handels. Während ersterer mit Verwaltungsstrafen belegt werden kann, wird letzterer als Straftat angesehen.
"Das Gesetz 309/90 definiert strenge Parameter zur Bestimmung der Menge an Drogen, die als persönlicher Gebrauch angesehen wird."
Um festzustellen, ob der Drogenbesitz für den Handel bestimmt ist, berücksichtigt das Gesetz verschiedene Faktoren:
Diese Elemente ermöglichen es den Behörden, die Absicht des Besitzers zu bewerten und zwischen persönlichem Gebrauch und Handelsaktivitäten zu unterscheiden.
Der Besitz von Drogen zum Zweck des Handels zieht schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen nach sich, einschließlich Freiheitsstrafe und hohen Geldstrafen. Die Strafen variieren je nach Menge und Art der Substanz, mit Verschärfungen im Falle von Wiederholungstätern oder Beteiligung von Minderjährigen.
Mit Anklagen wegen Drogenhandels umzugehen, kann komplex sein und erfordert ein tiefes Verständnis des Gesetzes. Wenn Sie mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sind oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, das Rechtsanwaltsbüro Bianucci zu kontaktieren. Unser Expertenteam steht bereit, Ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten, um jede rechtliche Herausforderung bestmöglich zu meistern.