Die Kanzlei Bianucci, geleitet von Anwalt Marco Bianucci, bietet eine umfassende Analyse des Verbrechens des kleinen Drogenhandels, ein Thema von großer Bedeutung im italienischen Strafrecht. Unsere Erfahrung konzentriert sich darauf, spezialisierte Beratungen für diejenigen anzubieten, die in Situationen verwickelt sind, die mit diesem spezifischen Verbrechen zu tun haben.
Der kleine Drogenhandel wird durch Artikel 73, Absatz 5, des Konsolidierten Gesetzes über Betäubungsmittel (D.P.R. 309/1990) geregelt. Diese Regelung sieht reduzierte Strafen für Verhaltensweisen vor, die aufgrund der Art und Menge als weniger gefährlich im Vergleich zu den Standards des Drogenhandels gelten.
"Die Regelung erkennt die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen kleinem Drogenhandel und schwereren Formen an, um eine verhältnismäßige Gerechtigkeit zu gewährleisten."
Eine Anklage wegen kleinen Drogenhandels erfordert eine gut definierte Strategie. Die Kanzlei Bianucci verpflichtet sich dazu:
Mit jahrelanger Erfahrung im Strafrecht gewährleistet die Kanzlei Bianucci qualitativ hochwertige rechtliche Unterstützung, bietet persönliche Beratung und einen ergebnisorientierten Ansatz.
Wenn Sie rechtliche Beratung oder Verteidigung im Zusammenhang mit einer Anklage wegen kleinen Drogenhandels benötigen, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Anwalt Marco Bianucci und sein Expertenteam stehen bereit, Ihnen kompetent und engagiert zu helfen.