Das Urteil Nr. 818 von 2024 bietet wichtige Denkanstöße zur Ordnungswidrigkeit der Veröffentlichung der Personalien von Opfern sexueller Gewalt, indem es die Unterschiede zu anderen Straftatbeständen und die Rolle der Presse bei der Gewährleistung der Vertraulichkeit klärt.