Das jüngste Urteil Nr. 39160 vom 4. Oktober 2024, hinterlegt am 25. Oktober 2024, bietet bedeutende Einblicke in das Thema des betrügerischen Bankrotts durch Urkundenfälschung, ein Verbrechen, das die Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern im Zusammenhang mit der Führung der Buchhaltung eines Unternehmens hervorhebt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat sich mit dem Fall eines Wechsels in der Geschäftsführung eines Unternehmens befasst und die Bedeutung der Kontrolle der Buchhaltungsunterlagen sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Unregelmäßigkeiten bekräftigt.
In der Begründung des Urteils hat das Gericht festgestellt, dass der neue Geschäftsführer verpflichtet ist:
Betrügerischer Bankrott durch Urkundenfälschung – Wechsel in der Geschäftsführung des Unternehmens – Nichterhalt der Buchhaltungsunterlagen – Pflichten des neuen Geschäftsführers – Hinweis. Im Hinblick auf den betrügerischen Bankrott durch Urkundenfälschung ist im Falle eines Wechsels in der Geschäftsführung eines Unternehmens der neue Geschäftsführer verpflichtet, die tatsächliche und ordnungsgemäße Führung der Buchhaltung durch den Vorgänger zu überprüfen sowie die gegebenenfalls fehlenden oder ungeeigneten Unterlagen zu rekonstruieren, fehlende Bücher und Aufzeichnungen wiederherzustellen und fehlerhafte, lückenhafte oder falsche Aufzeichnungen zu korrigieren. (In der Begründung hat das Gericht festgestellt, dass die Verantwortung für die Führung der Buchhaltung für den Zeitraum, in dem er sein Amt innehatte, und für die etwaige Verheimlichung der Unterlagen ganz oder teilweise zum Zeitpunkt der Übergabe beim ausscheidenden Geschäftsführer verbleibt).
Ein entscheidender Aspekt, der sich aus dem Urteil ergibt, ist, dass trotz des Wechsels in der Geschäftsführung die Verantwortung für die Führung der Buchhaltung beim ausscheidenden Geschäftsführer für den Zeitraum, in dem er sein Amt innehatte, verbleibt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Anfechtung beide Geschäftsführer für etwaige Unregelmäßigkeiten zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dieser Grundsatz beruht auf Artikel 216 des Insolvenzgesetzes, der die Verantwortlichkeiten im Falle eines betrügerischen Bankrotts klar darlegt.
Das Urteil Nr. 39160 von 2024 stellt eine wichtige Bestätigung der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Buchführung im Gesellschaftsrecht dar. Geschäftsführer müssen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtungen und der Folgen einer Nichterfüllung bewusst sein. Die ordnungsgemäße Führung der Buchhaltung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Garantie für die Transparenz und Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung.
