Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 32682 von 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur Schenkung und der Möglichkeit, sie wegen Undankbarkeit zu widerrufen. In diesem Fall hatte der Schenker, B.B., seiner Partnerin A.A. eine Wohnung geschenkt, aber nur wenige Tage nach der Schenkung verschlechterte sich die Situation zwischen den beiden aufgrund der Entdeckung einer neuen Beziehung durch die Beschenkte. Diese Situation führte dazu, dass das Gericht bewertete, ob das Verhalten von A.A. eine schwere Beleidigung gegenüber B.B. darstellen könnte, die den Widerruf der Schenkung rechtfertigen würde.
Nach der Rekonstruktion der Fakten hatten B.B. und A.A. seit 2008 zusammengelebt, was 2016 in der Schenkung der Wohnung gipfelte. Allerdings stellte B.B. nur wenige Tage nach der Schenkung fest, dass A.A. eine Beziehung mit einem anderen Mann begonnen hatte. Das Berufungsgericht von Genua, das den Antrag von B.B. annahm, stellte fest, dass das Verhalten von A.A. von Undankbarkeit geprägt war und die Würde des Schenkers verletzte. Artikel 801 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass die Schenkung wegen Undankbarkeit widerrufen werden kann, wenn der Beschenkte Handlungen vornimmt, die den Schenker schwer beleidigen.
Die Verletzung der Würde des Schenkers ergab sich daraus, dass die Beschenkte, obwohl sie bereits die neue Beziehung begonnen hatte, dies dem Schenker nicht mitgeteilt hatte, was ein respektloses Verhalten zeigte.
Das Gericht stellte fest, dass das Verhalten von A.A. vorsätzlich war und darauf abzielte, die Schenkung ohne jegliches Dankesgefühl zu erhalten. Insbesondere stellte sich heraus, dass A.A. vor der Schenkung einen Notar konsultiert hatte, was die Absicht zeigte, sich von der Bindung zu B.B. zu befreien. Das Urteil stellte klar, dass, obwohl keine eheliche Bindung bestand, dennoch moralische und soziale Pflichten zwischen den Partnern existierten, die A.A. offensichtlich verletzt hatte. Die Art und Weise, wie die neue Beziehung ans Licht kam, einschließlich des Zusammenlebens mit dem neuen Partner in der geschenkten Wohnung, wurde als schwere Beleidigung angesehen.
Das Urteil Nr. 32682 von 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Widerrufs der Schenkung wegen Undankbarkeit dar. Es unterstreicht, dass Lebensgemeinschaften, obwohl sie nicht formal durch eheliche Bindungen geregelt sind, dennoch moralische Verpflichtungen zwischen den Parteien mit sich bringen. Die Würde des Schenkers muss respektiert werden, und jedes Verhalten, das diese verletzt, kann den Widerruf der Freigiebigkeit rechtfertigen. Diese Entscheidung hebt die Notwendigkeit eines respektvollen Verhaltens und eines offenen Austauschs zwischen den Parteien hervor, um zu vermeiden, dass man in Situationen schwerer Undankbarkeit gerät, die die emotionalen Bindungen gefährden könnten.