Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), Nr. 32682 vom 24., bietet wichtige Reflexionsansätze hinsichtlich der Schenkung und der Möglichkeit, diese wegen Undankbarkeit anzufechten. In diesem Fall hatte der Schenker, B.B., seiner Lebensgefährtin A.A. eine Wohnung geschenkt, doch nur wenige Tage nach der Schenkung eskalierte die Situation zwischen den beiden aufgrund der Entdeckung einer neuen Beziehung durch die Beschenkte. Diese Situation veranlasste das Gericht zu prüfen, ob das Verhalten von A.A. eine schwere Beleidigung gegenüber B.B. darstellen und somit die Anfechtung der Schenkung rechtfertigen könnte.
Nach der Rekonstruktion der Fakten lebten B.B. und A.A. seit 2008 zusammen, was 2016 in der Schenkung der Wohnung gipfelte. Wenige Tage nach der Schenkung entdeckte B.B. jedoch, dass A.A. eine Beziehung mit einem anderen Mann eingegangen war. Das Berufungsgericht von Genua (Corte d'Appello di Genova) gab der Berufung von B.B. statt und befand, dass das Verhalten von A.A. von Undankbarkeit geprägt war und die Würde des Schenkers verletzte. Artikel 801 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Codice Civile) legt fest, dass eine Schenkung wegen Undankbarkeit angefochten werden kann, wenn der Beschenkte Handlungen vornimmt, die den Schenker schwer beleidigen.
Die Verletzung der Würde des Schenkers ergab sich aus der Tatsache, dass die Beschenkte, obwohl sie bereits die neue Beziehung eingegangen war, diese dem Schenker nicht mitgeteilt hatte und damit respektloses Verhalten zeigte.
Das Gericht hob hervor, dass das Verhalten von A.A. vorsätzlich und darauf ausgerichtet war, die Schenkung ohne jegliches Gefühl der Dankbarkeit zu erhalten. Insbesondere wurde festgestellt, dass A.A. vor der Schenkung einen Notar konsultiert hatte, was die Absicht zeigte, sich von der Bindung an B.B. zu lösen. Das Urteil stellte klar, dass, obwohl kein Eheband bestand, dennoch moralische und soziale Pflichten zwischen den Lebensgefährten bestanden, die A.A. offensichtlich verletzt hat. Die Art und Weise, wie die neue Beziehung ans Licht kam, einschließlich des Zusammenlebens mit dem neuen Partner in der geschenkten Wohnung, wurde als schwere Beleidigung angesehen.
Das Urteil Nr. 32682 vom 24. des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Präzedenzfall in Bezug auf die Anfechtung von Schenkungen wegen Undankbarkeit dar. Es unterstreicht, dass Lebensgemeinschaften, auch wenn sie nicht formell durch Ehebande geregelt sind, dennoch moralische Verpflichtungen zwischen den Parteien mit sich bringen. Die Würde des Schenkers muss respektiert werden, und jedes Verhalten, das diese verletzt, kann die Anfechtung der Schenkung rechtfertigen. Diese Entscheidung betont die Notwendigkeit eines respektvollen Verhaltens und einer offenen Auseinandersetzung zwischen den Parteien, um Situationen schwerer Undankbarkeit zu vermeiden, die die emotionalen Bindungen untergraben könnten.