Vaterschaftswiderruf: Der Kassationsgerichtshof klärt das Gleichgewicht zwischen biologischer Wahrheit und dem Interesse des Kindes (Urteil Nr. 5219/2024)

Die kürzlich erlassene Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, Nr. 5219 vom 27. Februar 2024, behandelt ein sensibles Thema von großer sozialer Relevanz: den Vaterschaftswiderruf. In diesem Kontext sah sich das Gericht mit der Aufgabe konfrontiert, das Recht auf biologische Wahrheit mit dem übergeordneten Interesse des Kindes in Einklang zu bringen, ein Thema, das Diskussionen und Überlegungen in den Gerichtssälen und in den italienischen Familien ausgelöst hat und weiterhin auslösen wird.

Der zu prüfende Fall und die vorhergehenden Entscheidungen

Der Fall entstand aus einem Antrag der Sonderverwalterin des Mädchens D.D., der zur Feststellung des Vaterschaftswiderrufs von B.B. gegenüber dem minderjährigen Kind führte. Das Berufungsgericht von Perugia hatte zunächst die von B.B. und A.A. eingelegte Berufung abgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Ernennung des Sonderverwalters sowie die Angemessenheit der durchgeführten Ermittlungen bestätigt. Die Beschwerdeführer hatten jedoch die Entscheidung angefochten und argumentiert, dass die Situation und das Interesse des Mädchens nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf persönliche Identität, das mit der Feststellung der biologischen Wahrheit verbunden ist, und dem Interesse an der Sicherheit der "Status" sowie der Stabilität der familiären Beziehungen ist in diesen sensiblen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung.

Das von der Corte formulierte Rechtsprinzip

Der Gerichtshof bekräftigte ein grundlegendes Prinzip: Es reicht nicht aus, das favor veritatis (die Vorliebe für die Wahrheit) zu behaupten, ohne die Auswirkungen zu berücksichtigen, die der Vaterschaftswiderruf auf das Kind haben könnte. Das bedeutet, dass das Recht auf persönliche Identität des Kindes im Zusammenhang mit den bereits bestehenden emotionalen und persönlichen Bindungen betrachtet werden muss, insbesondere wenn es sich um ein minderjähriges Kind handelt. Daher ist ein Ansatz erforderlich, der diese Interessen ausbalanciert, ohne das eine im Namen des anderen zu opfern.

Die Unterlassungen des Berufungsgerichts

Der Kassationsgerichtshof hat die Gründe für die Beschwerde bezüglich der Unterlassung von Ermittlungen über das tatsächliche Interesse des Mädchens und die Notwendigkeit, es anzuhören, anerkannt. Das Anhören des Kindes wird in der Tat als notwendige Maßnahme angesehen und kann nicht durch andere Formen der Ermittlung ersetzt werden. Das Fehlen einer gründlichen Prüfung des Interesses des Mädchens führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und unterstrich die Bedeutung, seine emotionalen und psychologischen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

  • Die Notwendigkeit eines Gleichgewichts zwischen biologischer Wahrheit und dem Interesse des Kindes.
  • Die zentrale Bedeutung des Anhörens des Kindes bei Entscheidungen, die es betreffen.
  • Die Rolle des Sonderverwalters zum Schutz der Interessen des Kindes.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 5219/2024 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Minderjährigen dar und hebt die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes hervor, der sowohl das Recht auf Wahrheit als auch das übergeordnete Interesse des Kindes berücksichtigt. Diese Entscheidung klärt nicht nur die rechtlichen Prinzipien bezüglich des Vaterschaftswiderrufs, sondern bietet auch Anregungen für zukünftige Fälle, die die Sensibilität familiärer Beziehungen und die Identität der Kleinsten betreffen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci