Der Besitz von Betäubungsmitteln ist ein rechtlich sehr relevantes Thema, insbesondere wenn es darum geht, die Grenze zwischen persönlichem Gebrauch und Handel zu verstehen. Artikel 73 des D.P.R. 309/90 bildet den normativen Kern in Italien in Bezug auf die Strafen, die mit dem Besitz von Drogen verbunden sind.
Nach Art. 73 wird der Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Straftat, wenn er auf den Handel abzielt. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, eine bestimmte Menge Drogen zu besitzen; es muss die Absicht nachgewiesen werden, sie an Dritte weiterzugeben. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da der persönliche Gebrauch mildere Strafen nach sich zieht als der Handel.
Die Strafen für den Straftatbestand des Handels können schwerwiegend sein. Im Allgemeinen variiert die Strafe je nach Menge und Art der besessenen Substanz:
Es ist wichtig zu beachten, dass das Gesetz auch verwaltungsrechtliche Sanktionen und alternative Maßnahmen zum Freiheitsentzug vorsieht, abhängig von den Umständen und der Schwere der Straftat.
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