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Das Urteil des Kassationsgerichts vom 18. September 2024 klärt die Verwendung der GPS-Satellitenortung als atypisches Beweismittel und schließt die Anwendung der Regelung zur 'Datenaufbewahrung' aus. Eine notwendige Vertiefung, um die Grenzen zwischen Privatsphäre und Ermittlungsbedürfnissen zu verstehen.