Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zu Urteil Nr. 26223 von 2023: Schadensersatz und fortgesetztes Delikt.

Wir analysieren das Urteil Nr. 26223 von 2023, das die Modalitäten der Anwendung der Milderungsgründe im Falle der Schadenswiedergutmachung in Fällen von fortgesetzten Straftaten und die Grundsätze der Zurechnung der gezahlten Beträge klärt.