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Misshandlung in der Familie und Minderjährige: Das Urteil 20128/2025 des Kassationsgerichtshofs definiert die Erschwerung neu | Anwaltskanzlei Bianucci

Misshandlung in der Familie und Minderjährige: Das Urteil 20128/2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs definiert die erschwerenden Umstände neu

Der Schutz von Minderjährigen ist in unserer Rechtsordnung eine unbestreitbare Priorität, insbesondere wenn es um häusliche Gewalt geht. Misshandlung in der Familie, bereits an sich eine schwere Straftat, nimmt eine noch alarmierendere und strengerer Bestrafung bedürftige Form an, wenn sie in Anwesenheit eines Minderjährigen begangen wird. Zu diesem heiklen Gleichgewicht zwischen kriminellem Verhalten und den Auswirkungen auf die Kleinsten hat sich der Oberste Kassationsgerichtshof mit dem kürzlich ergangenen Urteil Nr. 20128 vom 22. Mai 2025 (eingereicht am 29. Mai 2025) geäußert und eine grundlegende Auslegung geliefert, die die Grenzen der in Artikel 572 Absatz 2 des Strafgesetzbuches vorgesehenen erschwerenden Umstände klärt.

Die erschwerenden Umstände bei Misshandlung in der Familie: Der normative Kontext und der Schutz von Minderjährigen

Artikel 572 des Strafgesetzbuches sanktioniert jeden, der eine Person der Familie oder einen Mitbewohner misshandelt oder eine Person, die seiner Autorität untersteht oder ihm aus Gründen der Erziehung, Bildung, Pflege, Aufsicht oder Obhut oder aufgrund der Ausübung eines Berufs oder Handwerks anvertraut ist. Dies ist eine Straftat, die die körperliche und seelische Unversehrtheit des Opfers schützt, aber auch die Gelassenheit und Harmonie familiärer Beziehungen, die als primäre Rechtsgüter gelten. Der Gesetzgeber wollte ein starkes Signal gegen jede Form von Gewalt im häuslichen Umfeld setzen, wohl wissend um die tiefen Narben, die sie hinterlassen kann.

Absatz 2 von Art. 572 StGB, wie er durch das Gesetz vom 19. Juli 2019, Nr. 69 (der sogenannte „Codice Rosso“) geändert wurde, führt eine spezifische erschwerende Umstand ein, wenn die Tat in Anwesenheit oder zum Nachteil eines Minderjährigen begangen wird. Diese Bestimmung zielt darauf ab, den Schutz von Kindern zu stärken, indem das Trauma anerkannt wird, das auch aus der bloßen Beobachtung von Gewalt zwischen Erwachsenen resultieren kann, zusätzlich zur erlittenen direkten Gewalt. Das Urteil 20128/2025 des Obersten Gerichtshofs, unter dem Vorsitz von Dr. G. F. und mit Dr. D. T. als Berichterstatterin, greift genau ein, um präziser zu definieren, wann diese erschwerenden Umstände als erfüllt gelten können, und hob die vorherige Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand mit Verweisung auf.

Zur Erfüllung des erschwerenden Tatbestands der Misshandlung in Anwesenheit eines Minderjährigen gemäß Art. 572 Abs. 2 StGB reicht es nicht aus, dass der Minderjährige einen einzelnen Vorfall miterlebt, bei dem die Misshandlungshandlung stattfindet, sondern es ist erforderlich, dass die Anzahl, die Qualität und die Häufigkeit der Vorfälle, die er miterlebt, so sind, dass auf die Gefahr einer Beeinträchtigung seiner normalen psycho-physischen Entwicklung geschlossen werden kann.

Diese Maxime des Obersten Kassationsgerichtshofs ist von entscheidender Bedeutung. Oft wird im allgemeinen Sprachgebrauch die Vorstellung von „Anwesenheit“ rein physisch und gelegentlich verstanden. Der Kassationsgerichtshof hebt jedoch die Messlatte höher und stellt klar, dass es nicht ausreicht, dass der Minderjährige physisch bei einem einzigen Misshandlungsfall anwesend ist, damit die erschwerenden Umstände greifen. Das Gericht verlangt eine tiefere und komplexere Analyse, die einen breiteren Rahmen berücksichtigt. Ziel ist nicht die Bestrafung der bloßen räumlichen Gleichzeitigkeit, sondern der Schutz des Minderjährigen vor der konkreten Gefahr einer Schädigung seiner psycho-physischen Entwicklung. Das bedeutet, dass die Exposition des Kindes gegenüber Gewalt systematisch oder zumindest ausreichend schwerwiegend und wiederholt sein muss, um eine tatsächliche Gefahr für sein Wachstum und sein emotionales und psychologisches Wohlbefinden zu erzeugen. Es handelt sich also nicht um einen Automatismus, sondern erfordert eine sorgfältige Beurteilung des Richters in Einzelfällen, wie dem, der den Angeklagten P. P.M. R. P. betraf.

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs: Kriterien und praktische Auswirkungen

Das Urteil 20128/2025 des Obersten Gerichtshofs hebt die vorherige Entscheidung mit Verweisung auf und hebt hervor, dass das Berufungsgericht Mailand die für die Anwendung der erschwerenden Umstände erforderlichen Kriterien nicht angemessen berücksichtigt hat. Der Kassationsgerichtshof betont, dass für die Begründung der erschwerenden Umstände eine gemeinsame Bewertung unerlässlich ist:

  • Die Anzahl der Vorfälle: Wie viele Ereignisse hat der Minderjährige miterlebt? Ein einzelner Vorfall, egal wie schwerwiegend, könnte nicht ausreichen, wenn er nicht in einen breiteren Kontext fällt.
  • Die Qualität der Vorfälle: Welcher Art waren die Misshandlungen? Handelte es sich um körperliche, verbale, psychische Gewalt? Ihre Intensität und Brutalität sind entscheidende Elemente.
  • Die Häufigkeit der Vorfälle: Wie oft sind sie aufgetreten? Ein gewohnheitsmäßiges oder wiederholtes Verhalten hat eine ganz andere Auswirkung als ein isolierter Vorfall.

Diese Elemente müssen so beschaffen sein, dass sie „auf die Gefahr einer Beeinträchtigung seiner normalen psycho-physischen Entwicklung schließen lassen“. Dies bedeutet, dass der Richter nicht nur die Anwesenheit des Minderjährigen während der Gewalttaten feststellen muss, sondern auch die Fähigkeit dieser Taten, aufgrund ihrer Wiederholung und Schwere, die psychische Gesundheit und das Wachstum des Kindes negativ zu beeinflussen. Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechungsentwicklung, die, wie frühere übereinstimmende Maximen (z. B. Nr. 31929 von 2024) zeigen, auf einen verstärkten Schutz von Minderjährigen abzielt und rein formale Auslegungen der Norm vermeidet.

Der Schutz von Minderjährigen im italienischen und europäischen Recht: Ein ständiges Engagement

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs fügt sich in einen normativen und kulturellen Rahmen ein, in dem der Schutz von Minderjährigen als grundlegender Wert gilt. International verankert die UN-Kinderrechtskonvention (von Italien mit Gesetz 176/1991 ratifiziert) das Recht des Minderjährigen auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, Missbrauch oder Misshandlung. National verpflichtet Artikel 31 der Verfassung die Republik, die Kindheit und Jugend zu schützen. Die Rechtsprechung setzt mit Urteilen wie dem 20128/2025 diese Grundsätze um und versucht, sie in Anwendungskriterien zu übersetzen, die einen wirksamen und nicht nur formellen Schutz gewährleisten.

Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen und die Zivilgesellschaft die Tragweite dieser Entscheidungen verstehen. Mitbelebte Gewalt wird als eigenständige Form der Misshandlung anerkannt, mit verheerenden Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden von Kindern, die sich in Verhaltensstörungen, Angstzuständen, Depressionen und Beziehungsschwierigkeiten äußern können. Der Ansatz des Kassationsgerichtshofs, der eine umfassende Analyse der Situation verlangt, zielt darauf ab, genau die tiefgreifende Dimension des vom Minderjährigen erlittenen Schadens zu erfassen.

Schlussfolgerungen: Ein Schritt nach vorn beim Schutz der Schwächsten

Das Urteil Nr. 20128 von 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Klarstellung und einen bedeutenden Schritt nach vorn in der Rechtsprechung zur Misshandlung in der Familie und zum Schutz von Minderjährigen dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit einer sorgfältigen und nicht oberflächlichen Analyse von gewalttätigen Familiendynamiken und betont das tatsächliche Risiko einer Beeinträchtigung der psycho-physischen Entwicklung des Minderjährigen. Die bloße Anwesenheit reicht nicht mehr aus, sondern es muss ein Kontext von gewohnheitsmäßiger Gewalt oder von Vorfällen von solcher Schwere und Häufigkeit nachgewiesen werden, dass die Gelassenheit und das Wachstum des Kindes ernsthaft untergraben werden. Diese Entscheidung stärkt das Engagement des Staates beim Schutz der Schwächsten und bietet Juristen präzisere Instrumente, um Verantwortliche wirksam zu verfolgen und den unschuldigen Opfern häuslicher Gewalt Gerechtigkeit zu verschaffen.

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