Mit dem kürzlich ergangenen Beschluss Nr. 36841 vom 15. Dezember 2022 hat der Oberste Kassationsgerichtshof über einen Fall bezüglich des Schadensersatzes für Berufskrankheiten, insbesondere für Pleuramesotheliom, und über die Modalitäten der Entschädigung immaterieller Schäden entschieden. Dieses Urteil ist von großer Bedeutung, da es verschiedene Aspekte der Rechtsprechung zur Haftung des Arbeitgebers und zum Schutz der Rechte der Erben klärt.
Der vorliegende Fall betrifft die Ansaldo Energia Spa, die zur Entschädigung der Erben eines an einer Berufskrankheit verstorbenen Arbeitnehmers verurteilt wurde. Das Berufungsgericht Genua hatte zunächst eine Entschädigung von über 600.000 Euro anerkannt, die dann vom Kassationsgerichtshof auf etwa 79.000 Euro für den Schaden iure hereditatis reduziert wurde. Die Erben und das Unternehmen legten daraufhin Kassationsbeschwerden ein und bestritten verschiedene Aspekte des Urteils.
Das angefochtene Urteil steht somit im Widerspruch zu den dargelegten Rechtsgrundsätzen, da es das von diesem Kassationsgerichtshof festgelegte Entschädigungskriterium nicht berücksichtigt.
Der Gerichtshof prüfte verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit den Entschädigungskriterien für Schäden und hob zwei grundlegende Komponenten hervor:
Der Kassationsgerichtshof bekräftigte, dass in Fällen eines nicht sofortigen Todes diese beiden Komponenten getrennt zu entschädigen sind, wobei gerechte Kriterien und bereits durch die Rechtsprechung konsolidierte Entschädigungstabellen, wie die des Gerichts von Mailand, anzuwenden sind.
Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf zukünftige Fälle von Berufskrankheiten. Die Anerkennung eines katastrophalen Schadens stellt beispielsweise einen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Arbeitnehmern und ihren Familien dar, da sie nicht nur die körperlichen Auswirkungen der Krankheit, sondern auch die psychischen berücksichtigt.
Darüber hinaus klärt das Urteil, dass die Präventionspflicht des Arbeitgebers keine verschuldensunabhängige Haftung impliziert, aber dennoch eine sorgfältige Prüfung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und deren Angemessenheit erfordert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 36841 von 2022 eine wichtige Reflexion über die Entschädigung von Schäden bei Berufskrankheiten bietet und die Notwendigkeit einer gerechten Bewertung unter Berücksichtigung der verschiedenen Facetten des vom Opfer erlittenen Schadens hervorhebt. Diese Rechtsprechung könnte die rechtliche Praxis in Bezug auf Entschädigungen für immaterielle Schäden erheblich beeinflussen und eine größere Gerechtigkeit und einen besseren Schutz für Opfer und ihre Familien fördern.