Die Verordnung Nr. 45818 von 2024 klärt die Rechte des unbeteiligten Dritten im Falle einer Beschlagnahme gegen einen Angeklagten und legt die Modalitäten für den Einspruch gegen den Beschluss zur Ablehnung des Rückgabeantrags fest.
Einziehung Rechtsprechung Strafrecht Urteil 45818 2024 Widerspruch