Rechtsanwaltskanzlei Bianucci
Kommentar zu Urteil Nr. 14058 von 2024: Teilweise Aufhebung und außerordentliche Beschwerde.

Wir analysieren das Urteil Nr. 14058 von 2024 des Kassationsgerichts, das die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des außerordentlichen Rechtsbehelfs im Falle der teilweisen Aufhebung mit Zurückverweisung des Urteils zweiter Instanz klärt.